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Doping-Schmuggler festgenommen: Zoll durchsucht elf Wohnungen und ein Geschäft

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Von: Elisa Buhrke

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Der Zoll hat zwei Tatverdächtige festgenommen, die seit Monaten Dopingmittel aus Polen geschmuggelt haben sollen. Bei einer Razzia im Raum Altmühltal kassierten die Beamten zahlreiche Präparate im Wert von rund 15.000 Euro ein.

München/ Landkreis Kehlheim - Seit mehr als zwei Jahren dürfte er regelmäßig Dopingmittel in Deutschland vertickt haben: Den 33-jährigen polnischen Geschäftsmann aus dem Raum Neustadt an der Donau haben Zollfahnder bereits Ende Dezember festgenommen. Seinen Kurier, einen 29-jährigen Polen, konnten sie schließlich am Mittwoch, 4. Januar, in München fassen. Nur Tage zuvor soll er ein etwa zehn Kilogramm schweres Paket mit Dopingmitteln von Polen über die Grenze geschmuggelt haben. Beide Tatverdächtige befinden sich aktuell in Untersuchungshaft.

Im gleichen Zeitraum führten die Beamten eine Großrazzia im Raum Altmühltal durch. Bei der Durchsuchung von elf Wohnungen und einem Ladengeschäft stellten sie zahlreiche aus Polen stammende Dopingpräparate und andere Arzneimittel sicher. Die Ermittlungen laufen gegen insgesamt zehn Personen im Alter von 22 bis 55 Jahren.

Zoll ermittelt: Dopingmittel im Wert von 15.000 Euro

Der festgenommene 33-Jährige hat mutmaßlich seit mindestens August 2021 regelmäßig Paketsendungen mit Dopingmitteln aus Polen entgegengenommen. Die Präparate verkaufte er an feste Kunden in seinem Umfeld. Nachdem das Hauptzollamt Erfurt jedoch Anfang 2022 und nochmals im September Sendungen, die an ihn adressiert waren und mehrere Kilogramm Präparate enthielten, abgefangen hatte, änderte er seine Taktik. Seit Herbst ließ er die Aufputschmittel an seinen 29-jährigen Zwischenhändler liefern.

Bei ihrer tagelangen Razzia kassierten die Beamten insgesamt rund 300 Ampullen mit zehn Millilitern an Dopingmitteln Wachstumshormonen ein und etwa 9.000 Tabletten und Kapseln. Noch dauern die Ermittlungen des Zollfahndungsamts München in seinem Dienstsitz Nürnberg an. Die Tatverdächtigen sollen gewerbsmäßig Handel mit Aufputschmitteln und rezeptpflichtigen Arzneien getrieben haben. Dabei handelt es sich um Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz bzw. das Arzneimittelgesetz. (elb)

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