Messerstecher von Thalkirchner Straße muss in Haft - Täter lacht

Weil er die Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin erstochen hat, hat das Landgericht München I einen 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt.
München -Angel R. (39) lacht, als er in Handschellen vorgeführt wird. „Sie können mich gleich umbringen, wenn Sie wollen“, feixt er. Auch während der Urteilsverkündung grinst er, küsst das Kreuz seines Rosenkranzes. Für viele eine blasphemische Handlung. Denn der Bulgare hat die Schwester (28) seiner Ex-Freundin (26) am 13. September 2015 vor einer Pizzeria an der Thalkirchner Straße kaltblütig erstochen.
Am Freitag fiel nun das Urteil vom Landgericht München I: Angel R. muss für zwölf Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Das Gericht hält ihn des Totschlags für schuldig.
Der Hintergrund: Der Täter hatte ein EU-Darlehen über 150.000 Euro für eine Landwirtschaft in Bulgarien erhalten – fuhr den Betrieb aber gegen die Wand, das Geld war futsch. 2013 kam er mit Freundin Snezhana K. und den beiden kleinen Kindern nach Deutschland. Während die Frau gleich mehrere Jobs hatte, arbeitete R. nicht.
Zu Hause war er gewalttätig gegenüber Snezhana K. Er traktierte sie so sehr mit Faustschlägen, dass sie ins Frauenhaus flüchtete. Im April 2014 verließ sie ihn endgültig – untersagte auch den Kontakt mit den Kindern. Doch R. wollte das nicht akzeptieren, verfolgte und bedrohte sie. Am 12. September 2015 suchte er seine Ex-Freundin an ihrer Arbeitsstelle an der Thalkirchner Straße auf und drohte ihr: Es werde etwas passieren, wenn er die Kinder nicht zu sehen bekomme. Tags darauf machte er seine Drohung wahr.

Er bewaffnete sich mit einem Messer, das zum Häuten von Tieren gedacht ist, und postierte sich wieder vor der Pizzeria. Dort traf er dann auf Diana K., die sich für ihre Schwester Snezhana einsetzte und Angel R. zur Rede stellte. Sie forderte ihn auf, Snezhana in Ruhe zu lassen. Da drehte R. durch: Er verpasste der 28-Jährigen erst einen Faustschlag, anschließend stach er ihr dann das Messer in den Oberkörper.
Die Kammer befasse sich oft mit Beziehungsdelikten, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. „Betroffen macht die Kammer, dass das Opfer damit nichts zu tun hatte und ein heute vier Jahre alter Junge durch die Hand seines Onkels seine geliebte Mutter verloren hat.“
Nina Gut