München - Eine Userin hat vor einiger Zeit bei einem Verkaufsportal im Internet ein Buch bewertet, das sie dort gekauft hat. Jetzt will sie den Kommentar löschen lassen. Unser Bürgeranwalt hat einen Rat.
Ich habe vor einiger Zeit bei einem Verkaufsportal im Internet ein Buch bewertet, das ich dort gekauft und gelesen habe. Später habe ich dann festgestellt, dass man meinen Namen und die Kritik jetzt per Google finden kann. Das ist mir nicht recht. Was kann ich dagegen machen?
Maria Gernhuber, Regensburg
„Den Kommentar aus dem Internet zu löschen, wird schwierig, schließlich hat Frau Gernhuber ihre Meinung öffentlich kundgetan“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf eine Löschung seien „irre kompliziert“. Halm erinnert an den Fall von Bettina Wulff. Sie rät der tz-Leserin, an den Datenschutzbeauftragten von Google zu schreiben. Im Zweifel könne sie sich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Aber Halm stellt klar: „Das Internet ist öffentlich und vergisst nie.“ Wer es nutzt, geht das Risiko ein, Spuren zu hinterlassen. „Auch wenn etwas bei sozialen Netzwerken auf privat gestellt ist, kann man nicht sicher sein. Die Geschäftsbedingungen können geändert werden.“