Ist Online-Poker legal in Deutschland?

München - Ist Online-Poker in Deutschland legal oder illegal? Gesetz und Praxis gehen in dieser Frage weit auseinander. Wir erklären, was Profi-Pokerspielern im Internet passieren kann.
Seit Jahren boomt Online-Poker wie kaum ein anderes Spiel im Internet. In Deutschland hat der Hype mit dem Sieg von Pius Heinz bei der World Series of Poker, quasi der Weltmeisterschaft, 2011 einen weiteren Schub bekommen. Einer Studie der Universität Hamburg zufolge spielten 2011 bereits mehr als 580.000 Deutsche Online-Poker. Das Spiel ist damit sogar noch beliebter, als es Sportwetten im Internet sind.
Anbieter wie Pokerstars, Full Tilt Poker, Partypoker, bwin, 888Poker, Everest Poker, Titan Poker und viele andere reiben sich dabei die Hände, denn die Deutschen verlieren circa 378 Millionen US-Dollar pro Jahr, die am Fiskus vorbei ins Ausland fließen. Das sind 650 US-Dollar pro Kopf. Spaß scheinen sie dabei trotzdem zu haben.
Aber ist das überhaupt erlaubt? Ist Online-Poker in Deutschland legal oder illegal? Wir gehen der Frage auf den Grund.
Poker: Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel?
Glücksspiel wird in Deutschland im Glücksspielstaatsvertrag (kurz: GlüStV) geregelt, den auch der Freistaat Bayern unterzeichnet hat. Darin heißt es in Paragraph 4, Absatz 4: "Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten." Poker gilt gemeinhin als Glückspiel, auch wenn Anbieter und Spieler in der Vergangenheit vor Gericht versucht haben, vor allem in der beliebten Poker-Variante "Texas Holdem" ein Geschicklichkeitsspiel zu sehen. Ein BGH-Urteil von 2011 besagt jedoch, dass bei der Frage, ob Glückspiel oder nicht, die "durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers" zählen und nicht etwa die Expertise, die sich professionelle Spieler angeeignet haben, um ihre Erfolgschancen zu steigern.
Gefängnisstrafe für Online-Poker möglich
Nicht nur das Anbieten (§ 284 StGB), auch die Teilnahme (§ 285 StGB) an solchem Glücksspiel ist nach deutschem Strafrecht verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden. Ausnahme ist die Teilnahme an Glücksspiel in staatlichen Casinos, die über eine Konzession verfügen. In Bayern gibt es solche Spielbanken in Bad Füssing, Bad Reichenhall, Bad Kissingen, Bad Kötzting, Bad Steben, Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen und Lindau.
Poker-Anbieter sitzen im Ausland
Die gängigen Online-Poker-Anbieter haben ihren Sitz jedoch in Ländern wie Gibraltar, auf den britischen Kanalinseln oder Malta - je nachdem, wo die aktuelle Rechtslage für sie am günstigsten ist. Im deutschen Fernsehen werben die Anbieter stets mit der Spielgeldvariante ihrer Seite und hoffen darauf, dass die neuen Spieler sich später auch beim Echtgeldportal anmelden.
Oft akzeptiert der User mit Annahme der jeweiligen AGB, dass er sich darüber versichert hat, dass die Teilnahme an seinem Standort erlaubt ist. Die Anbieter versuchen also, von vornherein die Verantwortung auf den Nutzer abzuwälzen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Nutzer, zum Beispiel im Urlaub, von illegalen Standorten wie den USA und Brasilien auf ihr Konto zugegriffen haben und dann gesperrt worden sind. Die Betroffenen stehen dann vor dem Problem, schlecht gegen den Anbieter klagen zu können. Ihr Geld ist somit futsch. Ähnlich ging es Spielern, die im April 2011 ein Konto bei Pokerstars und Full Tilt Poker hatten. In einer großangelegten Aktion machte das FBI damals die Seiten dicht. Die Spieler kamen nicht mehr an ihr Geld. Mittlerweile sind beide Portale mit neuer Lizenz online.
So gewann ein Pokerspieler bei Jauch die Million
Profi-Pokerspielern droht Ärger mit Finanzamt
Abseits dessen ist das Risiko für Online-Zocker überschaubar. Strafrechtlich werden Spieler bislang in der Regel nicht verfolgt, Urteile gegen deutsche Spieler sind nicht bekannt. Probleme können professionelle Spieler allerdings mit dem Finanzamt bekommen, sollten sie dem Pokerspiel gewerblich nachgehen. Dann müssten sie auch entsprechend Steuern abführen.
Hier hat es den prominenten deutschen Pokerspieler Eddy Scharf erwischt. Das Finanzgericht Köln hat in seinem Fall 2012 geurteilt, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen. Dabei war entscheidend, dass Scharf trotz seiner Tätigkeit als Flugkapitän wiederholt Gewinne erzielt (Az.: 12 K 1136/11). Scharf hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
kim