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Landgericht Köln stoppt Porno-Abmahnungen

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Im Streit um die Abmahnungen für Nutzer des Porno-Portals Redtube hat das Landgericht Köln ersten Beschwerden betroffener Anschlussinhaber stattgegeben. © dpa

Köln - Im Streit um die Abmahnungen für Nutzer des Porno-Portals Redtube hat das Landgericht Köln eigene frühere Entscheidungen korrigiert und ersten Beschwerden betroffener Anschlussinhaber stattgegeben.

Dem Antrag auf Herausgabe von Klarnamen aufgrund vorliegender IP-Adressen hätte nicht entsprochen werden dürfen, entschied eine Zivilkammer nach Gerichtsangaben vom Montag. Im Antrag auf Herausgabe der Namen und Anschriften sei von Downloads die Rede gewesen, während es sich aber tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. (Az. 209 O 188/13 und andere)

Im Dezember hatten tausende Internetnutzer in Deutschland Abmahnungen erhalten, weil sie Videos auf der Webseite im Stream angeschaut hatten. Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Die Zivilkammer des Kölner Landgerichts befand nun, ein bloßes Streaming einer Video-Datei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams stelle im Gegensatz zum Download "grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" dar.

Das Kölner Landgericht gab zunächst in vier Beschlüssen Beschwerden von Anschlussinhabern statt. Weitere Entscheidungen werden dem Gericht zufolge in Kürze erwartet - insgesamt liegen demnach 110 Beschwerden gegen frühere Beschlüsse des Kölner Gerichts vor. Die Zivilkammer deutete zugleich an, dass ihre noch nicht rechtskräftige Entscheidung auch Bedeutung für den Hauptsacheprozess haben könnte. In einem solchen Prozess könnte beispielsweise über die Berechtigung der Abmahnkosten entschieden werden.

AFP

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