Street View: Widerspruchsfrist läuft ab

Hamburg - Nur noch diese Woche können Bürger vorab gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen.
Die Frist laufe für etliche große Städte am Freitag (15. Oktober) ab, teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Montag mit. Die Frist war zwischen Google und Caspar vereinbart worden. Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass Google Bildaufnahmen von ihren Gebäuden oder Grundstücken ins Internet stellt.
Google Street View: Dieser Kamera entgeht nichts
Zahlen, wie viele Bürger bereits Vorabwiderspruch eingelegt haben, liegen Caspar noch nicht vor. Da Google vorerst plant, den Dienst für die 20 größten Städte Deutschlands zu starten, gilt die Frist nur für Gebäude und Grundstücke.
Zu den 20 Städten gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Natürlich steht es laut Caspar auch Bewohnern außerhalb dieser Städte offen, bereits jetzt ihren Widerspruch einzulegen. “Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte. Der Widerspruch kann sowohl postalisch als auch online eingelegt werden.
dapd