Abtreibung: „An alle, die mal wieder in Schnappatmung verfallen und Unwahrheiten verbreiten“

Paragraf 219a zum Werbeverbot für Abtreibung ist seit letztem Jahr Geschichte. Nun gibt es Bestrebungen in der Ampel-Koalition, Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr unter Strafe zu stellen. Warum das richtig sei, schreibt eine Leserin aus der Community.
München - Ein Schwangerschaftsabbruch ist bisher nach Paragraf 218 StGB grundsätzlich verboten, lässt aber mit Paragraf 218a Abs. 1 unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit gewähren. Unter anderem, wenn die Schwangere mindestens drei Tage vor Abbruch der Ärztin oder dem Arzt eine Beratung durch eine staatlich anerkannte Stelle vorweisen kann und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen zurückliegen.
Schwangerschaftsabbruch: Hohe Hürden, verbunden mit Stigmatisierung
Das klingt nach einer praktikablen Lösung, verschleiert aber die Tatsache, dass der Schwangerschaftsabbruch offiziell immer noch illegal ist, die Betroffenen sich quasi eine Erlaubnis für Selbstbestimmung einholen müssen und neben all der Stigmatisierung von religiösen und konservativen Fundamentalisten für den ärztlichen Eingriff viel Geld zu bezahlen haben, was nicht allen möglich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass es in der Praxis sehr schwierig ist, eine Klinik zu finden, die diesen Eingriff vornimmt, denn bis letztes Jahr durften Ärztinnen und Ärzte gar nicht darüber informieren, ob und in welcher Form sie Abbrüche durchführen. Auch wenn das nicht mehr gilt, gibt es aufgrund der vorherigen restriktiven Gesetzeslage kaum qualifiziertes Personal für die Durchführung.
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Straftatbestand Schwangerschaftsabbruch: Grüne fordern Abschaffung, Union kontert
Von der geltenden Regel sagen die Grünen, dass sie „schon mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht nicht mehr tragbar“ sei. Die grüne Familienministerin Lisa Paus hatte betont, es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden. Für sie sei das Strafgesetzbuch „nicht der richtige Ort, das zu regeln“.
Von der Union gibt es, wenig überraschend, starken Protest. So twitterte Dennis Radtke von den Christdemokraten, dass der Lebensschutz für Haselmäuse und Krötenkolonien bei dieser Koalition offenbar einen höheren Wert habe, als der Schutz ungeborenen menschlichen Lebens.
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Auch unter unseren Leserinnen und Lesern gibt es sehr kontroverse Ansichten zu dem Thema. Hierzu die Meinung von Leserin „Fibs“:
An alle, die hier mal wieder zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Schnappatmung verfallen und Unwahrheiten verbreiten: Es geht um Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen, aber auch endlich für die Ärzte. Für Entstigmatisierung und Entkriminalisierung. Auch in Zukunft wird es keinen Abbruch bis kurz vor der Entbindung geben! Es geht um gute Versorgung und Beratung. Es geht um die Kostenübernahme, damit Frauen in Zukunft nicht an den finanziellen Hürden scheitern. Ärzte sollen endlich die Möglichkeit haben, eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich zu bekommen, die es in Deutschland bis heute nicht gibt. Und es geht auch darum, dass Frauen, die zum Beispiel staatliche Transferleistungen bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen, kostenlos und unbürokratisch an Verhütungsmittel kommen.
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