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Mit Gasmaske am Rednerpult: AfD-Politiker verhöhnt neueste Corona-Verordnung - das hat herbe Konsequenzen

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Mit Gasmaske am Rednerpult: Dem AfD-Politiker Stephan Löw wurde wegen dieses Affronts das Rederecht entzogen.
Mit Gasmaske am Rednerpult: Dem AfD-Politiker Stephan Löw wurde wegen dieses Affronts das Rederecht entzogen. © dpa / -

Neuerdings müssen auch die Landtagsabgeordneten in Bayern Masken tragen. Das nutzt ein AfD-Politiker, um das Parlament lächerlich zu machen. Mit Folgen.

München - Es ist Nachmittag im Landtag, als der Streit um die Masken seinen intellektuellen Tiefpunkt erreicht. Der AfD-Abgeordnete Stephan Löw tritt mit Gasmaske ans Rednerpult. Undeutlich ist er zu verstehen, murmelt etwas von Maskenpflicht und versucht, eine Rede zu halten. 

Landtagsvizepräsident Alexander Hold, zu diesem Zeitpunkt mit der Sitzungsleitung betraut, bittet erst, fordert dann und setzt ein Ultimatum, das unförmige Ding abzusetzen. Löw mache den Landtag lächerlich. „Drei Sekunden“ gebe er ihm Zeit. Es werden 123 Sekunden, in denen der Abgeordnete, ehemaliger Bundespolizist aus der Oberpfalz, die Maske aufbehält, eine Rüge erhält und sein Rederecht verliert.

Corona-Zoff: AfD-Politiker tritt mit Gasmaske ans Rednerpult

Emotionslos erteilt Hold dem nächsten Redner das Wort. Die Gasmaske im Plenum, übrigens ausgerechnet bei der Debatte um den Grabstein für einen Nazi-Kriegsverbrecher, ist der Aufreger dieses Tages in der letzten Sitzungswoche des Parlaments vor den Sommerferien. Der Eindruck einer AfD-Rebellion täuscht allerdings: Es war wohl eher eine Geste des Trotzes nach einer juristischen Niederlage im Streit um die Maskenpflicht.

An diesem Dienstag wird nämlich bekannt, dass das Verwaltungsgericht München den AfD-Antrag gegen die Maskenpflicht im Parlament abgelehnt hat. Das Gericht erklärt sich für nicht zuständig, weil es um eine verfassungsrechtliche Streitfrage gehe, wie ein Sprecher des Gerichts sagt. Die AfD erwägt nun, dagegen weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Coronavirus-Maskenpflicht im Landtag: Erst waren Politiker ausgenommen

Eigentlich wäre der Ärger um den Mund-Nasen-Schutz* im Parlament eine Petitesse, allerdings von gewisser Symbolkraft. Spät hatte der Landtag seine Corona-Maskenpflicht eingeführt, eine Regelung mit allerlei juristischen Fallstricken. Selbst die Parlamentsjuristen fürchten, dass die Vorschrift als Einschränkung des freien Mandats gesehen werden könnte.

In der ersten Fassung gab es deshalb Mitte Juni die Pflicht nur für Mitarbeiter. Erst vor wenigen Tagen ordnete Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) dies auch für alle Abgeordneten an und schob die Drohung mit einem 150-Euro-Bußgeld hinterher. Aigner weiß: Wenn die Politik allen Bürgern die Bedeckung beim Einkaufen und im Nahverkehr vorschreibt, sollte das Parlament mit bestem Beispiel vorangehen.

Streit um Corona-Maskenpflicht im Landtag: AfD-Fraktionschefin setzt mit Farbe Zeichen

CSU, Freie Wähler, Grüne, SPD und FDP halten sich an die Vorgabe. Die AfD, die sich politisch strikt gegen die Maskenpflicht* ausspricht, wählt nun eben den Protest mit der Gasmaske (das kam so ähnlich schon mal bei einem US-Abgeordneten vor). Auf einen offenen Verstoß gegen die Regel lässt sich die Fraktion allerdings nicht ein.

Alle AfD-Abgeordneten sind an diesem Tag mit Mund-Nasen-Schutz anzutreffen, auch Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner, die sich dafür ein Modell in Schwarz-Rot-Gold ausgesucht hat. Zwei Abgeordnete, die dem moderateren Teil der Fraktion angehören, sind zwar ohne Maske anzutreffen, das allerdings nicht als Signal, sondern unter Verweis auf ein medizinisches Attest.

Gut möglich, dass es diese Woche mit den Masken im Parlament noch mal Ärger gibt. Präsidentin Aigner verbucht die

Gerichtsentscheidung

vom Dienstag dafür erst mal als Punktsieg. Dass sich alle Abgeordneten an die Bedeckung gehalten hätten, sei „ein gutes Zeichen, dass die

Botschaft angekommen

ist“. Über den AfD-Abgeordneten mit Gasmaske sagt sie nur kühl, das sei „erkennbar Quatsch“ gewesen. (Christian Deutschländer)

Die Abwägung des Für und Wider einer Maskenpflicht liefert ein eindeutiges Ergebnis.

Ein Schüler wird nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, weil er in der Schule keine Schutzmaske getragen hat. (*merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.)

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