Anti-Terror-Gesetze werden verlängert

Berlin - Obwohl derzeit keine akute Terrorgefahr besteht, wurden die Anti-Terror-Gesetze aus dem Jahr 2001 verlängert. Damit können Verfassungsschützer weiter auf private Daten von Verdächtigen zugreifen.
Verfassungsschützer können auch in Zukunft auf Bank- und Flugdaten von Terrorverdächtigen zugreifen. Der Bundesrat ließ am Freitag das Bundesverfassungsschutzgesetz passieren, das eine Verlängerung der Anti-Terror-Regelung um weitere vier Jahre vorsieht. Als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen beschlossen. Die Sicherheitsbehörden bekamen damals unter anderem erweiterte Befugnisse, auf Daten zuzugreifen. Die Regelungen wären im Januar 2012 ausgelaufen.
dapd