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Die Bundesbehörden dürfen AfD nicht mehr rechtsextrem nennen

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Logo der AfD (Archivbild).
Logo der AfD (Archivbild). © dpa

Bundesbehörden dürfen die AfD nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen. Der Bundesvorstand der Partei hat entsprechende Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik durchgesetzt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf in einer Stellenanzeige für Mitarbeiter im Bereich Rechtsextremismus keine Abbildung des AfD-Twitter-Accounts mehr zeigen. Wie der Kölner Anwalt Ralf Höcker mitteilte, hat das BKA diese Woche eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Behörde hatte im Juni ein in dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichtes Stellenangebot für einen Sachbearbeiter für die „Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus“ unter anderem mit einem Screenshot bebildert, der einen Twitter-Account der AfD zeigt.

Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der die Unterlassungserklärung erwirkt hatte, kommentiert die Konsequenzen aus der Unterlassungserklärung wie folgt: „Vertraglicher Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland. Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo.“ Mitte Mai sorgt der Parteiausschluss von Andreas Kalbitz bei der AfD für eine Spaltung zwischen rechtem Flügel und gemäßigten Vertretern.

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Die Bundesrepublik müsse laut Brennecke außerdem sicherstellen, daß alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt. Anderenfalls werde eine Vertragsstrafe fällig.

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AfD-Landeschef Bystron: „Diffamierung der AfD als ‚rechtsextrem‘ durch Bundesbehörden ist rechtswidrig“

„Das ist ein großer Erfolg für die AfD und ein wichtiger Präzedenzfall“, erklärt der bayerische Landesvorsitzende und Bundestagskandidat der Alternative für Deutschland (AfD) Petr Bystron zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs seiner Partei gegen die Bundesrepublik Deutschland. „Der Bund musste klein beigeben und sich unserer Forderung unterwerfen. Damit ist eindeutig klargestellt: Die Diffamierung der AfD als ‚rechtsextrem‘ durch Bundesbehörden ist rechtswidrig“, stellt Bystron fest. „Wir werden uns auch künftig gegen jeden Diffamierungsversuch wehren. Keine Bundesbehörde steht über dem Recht“, erklärt Bystron.

„Wenn Behörden parteipolitisch missbraucht werden, um Propaganda gegen eine unbequeme Oppositionspartei zu machen, müssen die Verantwortlichen auf dem Rechtsweg in die Schranken verwiesen werden. Auf diesem konsequenten rechtsstaatlichen Weg werden wir nicht locker lassen.“

Einen weiteren juristischen Erfolg erzielte die Partei von vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser ordnete die Löschung einer Facebook-Stellungnahme des Oberbürgermeisters von Frankfurt am Main, Peter Feldmann, an. Der SPD-Politiker hatte im März zu einer geplanten Veranstaltung des Wirtschaftsclubs Rhein-Main mit der AfD-Vorsitzenden Petry geschrieben unter anderem: „AfD? AUSLADEN!“. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Die AfD wurde diese Woche allerdings auch selbst zur Unterlassung aufgefordert. Die Amadeu-Antonio-Stiftung stößt sich an einer Äußerung von AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel. Sie hatte in einer Erklärung zu den Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg geschrieben: „Es ist ein Unding, dass das Familienministerium mit deutschen Steuergeldern direkt und indirekt, zum Beispiel über die Amadeu-Antonio-Stiftung, linksextremen Terror unter dem Motto „Kampf gegen rechts“ mitfinanziert.“ Weidel betonte allerdings: „Ich unterzeichne diese Unterlassungserklärung nicht.“

Auf die vielen Verfahren seiner Partei angesprochen, sagte AfD-Sprecher Christian Lüth: „Wir müssen uns ständig gegen Anfeindung und Verleumdung wehren.“ Anwalt Höcker sagte: „Es ist tatsächlich so, dass sich sehr viele an der AfD reiben.“

Am 31. Januar 2020 verlässt Großbritannien die EU. Der „Brexit“ kam bei Teilen der AfD gut an - jetzt hofft man auf den „Dexit“. Inzwischen stuft der Verfassungsschutz den „Flügel“ offiziell als rechtsextrem ein - mit Folgen für die AfD.

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