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Kosten für Flüchtlinge: Eine Milliarde vom Bund

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Die Zahl der Flüchtlinge steigt - für die Länder gibt es finanzielle Entlastung. © dpa

Berlin - Es war mal wieder ein Geben und Nehmen: Die Länder bekommen vom Bund mehr Geld für Flüchtlinge - dafür stimmen sie beim Asylrecht zu.

Der Bundesrat hat nach längerem Feilschen mit dem Bund einen weiteren Baustein im Asylrecht gebilligt. Er stimmte am Freitag dem Asylbewerberleistungsgesetz ohne nennenswerte Änderungen zu sowie dem EU-Freizügigkeitsgesetz. Der Bund hatte Ländern und Gemeinden zuvor - quasi als Gegenleistung - für die kommenden zwei Jahre eine Milliarde Euro zur Versorgung von Flüchtlingen zugesichert, die über 20 Jahre hinweg zur Hälfte zurückgezahlt werden muss.

Die eine Milliarde Euro des Bundes soll über Festbeträge aus der Umsatzsteuer nach einem festen Schlüssel an die Länder fließen - und von dort zum großen Teil an die Kommunen. Die Städte und Gemeinden tragen den Hauptanteil der Kosten. Bisher kommt der Bund lediglich für die Bearbeitung der Asylanträge auf.

Die Beschlüsse im einzelnen:

Mit dem ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ wird die Höhe der Leistungen künftig ähnlich wie bei Hartz IV ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 festgestellt, dass auch Asylbewerber ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hätten. Übergangsweise bekamen die Betroffenen bereits mehr. Die Zeit, in der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nun gezahlt werden, wird von 48 Monaten auf 15 Monate gekürzt. Danach gibt es in der Regel höhere Leistungen entsprechend der Sozialhilfe.

Mit einer Änderung des FREIZÜGIGKEITSGESETZES sollen Betrugsfälle bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Kindergeld innerhalb der EU verhindert werden. Die CSU hatte zu Jahresbeginn, nachdem die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa in Kraft getreten war, die Debatte mit dem Slogan „Wer betrügt, der fliegt“ losgetreten und damit vor allem Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien im Auge gehabt. Nach Einschätzung unter anderem von Baden-Württemberg findet der von der CSU thematisierte vielfache Missbrauch jedoch nicht statt.

ELTERNGELD PLUS: Zum 1. Juli 2015 kommt diese neue Form der einkommensabhängigen staatlichen Unterstützung für Eltern. Sie bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, nach Geburt eines Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, wird dafür aber mit 24 Monaten doppelt so lange ausgezahlt wie bisher.

SCHWARZFAHREN in Bussen und Bahnen soll nach dem Willen der Länder bald teurer werden. Sie beschlossen einen Vorschlag von Bayern, die Geldbuße 2015 von 40 Euro auf 60 Euro anzuheben. Nach Branchenangaben entgehen Nahverkehrsunternehmen jährlich Einnahmen bis zu 250 Millionen Euro durch Schwarzfahrer.

REGIONALVERKEHR: Die Länder pochen auch auf deutlich mehr Geld vom Bund zur Finanzierung von Zügen und Bussen im Regionalverkehr. In einen Gesetzentwurf, der nun dem Bundestag zugeleitet wird, sollen die Bundeszuschüsse von 7,3 Milliarden Euro auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr erhöht werden.

EUROPÄISCHE BANKENUNION: Die Länderkammer billigte ein Maßnahmenpaket des Bundes zur europäischen Bankenunion. Damit können große systemrelevante Kreditinstitute und Finanzgruppen saniert, restrukturiert oder auch abgewickelt werden, ohne die Finanzstabilität im Euroraum zu gefährden.

Zu Beginn der Sitzung bedankte sich Berlins scheidender Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit bei seinen „Sponsoren“. Mit launigen Worten wandte sich der SPD-Politiker an die Geberländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg: „Vielen Dank an meine Sponsoren, Herrn Seehofer, Herrn Bouffier und Herrn Kretschmann.“ Das hoch verschuldete Berlin arbeite daran, auch einmal Geberland zu werden. Bundesratspräsident Volker Bouffier (CDU/Hessen) meinte, aus Sicht eines Geberlandes sei es angemessen zu sagen: „Berlin ist uns ganz besonders lieb - und teuer.“ Bouffier fügte hinzu, Wowereit habe in solchen Fällen immer geantwortet: „Es ist noch viel zu wenig.“

dpa

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