„Ich knall dich ab“: CDU-Politiker schießt auf 20-Jährigen - dreieinhalb Jahre Haft

Ein ehemaliger Kölner CDU-Lokalpolitiker wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitzes und Beleidigung verurteilt. Der Fall schlägt hohe Wellen.
Köln - „Dreckspack“, „Dreckskanaken“ und „Drecksausländer“: Mit diesen Worten soll der ehemalige Kölner CDU-Politiker Hans-Josef B. 2019 einen 20-Jährigen beschimpft haben und dann in die Schulter geschossen haben. Mehr als zwei Jahre nach der Tat wurde der Ex-Lokalpolitiker zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Kölner Landgericht befand den 74-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigung für schuldig. Er habe eine „fremdenfeindliche Gesinnung“ an den Tag gelegt, heißt es weiter.
Kölner CDU-Politiker schießt auf 20-Jährigen mit Migrationshintergrund
Das heute 22-jährige Opfer hatte in der Tatnacht mit drei Freunden am Rheinufer im Kölner Stadtteil Porz in unmittelbarer Nähe zum Grundstück des Angeklagten Alkohol getrunken und Musik gehört. Als der Angeklagte seinen Hund im Garten ausgeführt habe, habe er einen Streit mit den jungen Männern vom Zaun gebrochen, sie rassistisch beleidigt und anschließend den Schuss abgefeuert.
Auch B. – ein passionierter Sportschütze – soll betrunken gewesen sein. Laut Spiegel teilte B., der seit 2014 für die CDU im Stadtteilparlament Köln-Porz saß, bei Facebook AfD-nahe und „teilweise einschlägig rassistische“ Inhalte.
CDU-Politiker räumt Schuss auf 20-Jährigen ein - das Gericht glaubt seine Version nicht
Der Angeklagte hatte den Schuss auf den heute 22-Jährigen durch seine Verteidiger am ersten Verhandlungstag zwar eingeräumt, aber als Unfallgeschehen darstellen lassen. Das Gericht kam nach acht Verhandlungstagen, 20 vernommenen Zeugen und drei Sachverständigengutachten zu einer anderen Einschätzung. B. habe „einen gezielten Schuss in Richtung Oberkörper“ des Opfers abgegeben, so die Einschätzung der Kammer.
Mit dreieinhalb Jahren Haft fiel das Urteil etwas milder als von der Staatsanwaltschaft gefordert (drei Jahre und neun Monate) aus. In seinem Schlussvortrag hatte der Ankläger von einer „bösartigen und perfiden“ Tat gesprochen, weil der Angeklagte den heute 22-Jährigen mit der Waffe in der Hand aufgefordert habe: „Komm auf mein Grundstück, dann knall ich dich ab.“
Prozess gegen CDU-Politiker: Verteidigung nennt Opfer „Hochstapler und Lügner“
Weder in seiner durch die Verteidiger am ersten Prozesstag verlesene Einlassung noch in seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte Ex-CDU-Mann ein Zeichen des Bedauerns. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch und bezeichnete den 22-jährigen Nebenkläger als „Hochstapler und Lügner“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden.
In Köln schlug der Fall hohe Wellen. Vor allem in den sozialen Netzwerken wurde diskutiert, ob die vorgeworfenen Beleidigungen möglicherweise rassistischer Art gewesen seien, weil das Opfer einen Migrationshintergrund hatte. Die linke Initiative „Tatort Porz“ rief nach der Urteilsverkündung zum Protest auf. (jo/dpa/AFP) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA