Corona-Gipfel mit Merkel: Lockdown verlängert und verschärft - die neuen Regeln im Überblick

Der Corona-Lockdown in Deutschland ist verlängert worden. Zudem sind einzelne neue Regeln und Maßnahmen hinzugekommen. Der Überblick.
- Wegen einer Corona-Mutation sind die Bund-Länder-Beratungen mit Kanzlerin Merkel bereits am 19. Januar.
- Der Lockdown wird aufgrund hoher Fallzahlen in Deutschland ausgedehnt - und die Regeln verschärft.
- Nach Stunden einigten sich Bund und Länder auf neue Maßnahmen (siehe Update vom 19. Januar, 21.58 Uhr)
Update vom 19. Januar, 21.58 Uhr: Über Stunden zog sich der Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern. Besonders das Thema Schule sorgte nach verschiedenen Medienberichten für Unstimmigkeiten. Dennoch konnten sich die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel am Ende einigen.
Allgemein wurde der bis Ende Januar befristete Lockdown mit allen bisherigen Regeln bis zum 14. Februar verlängert. Das bedeutet auch, dass Schulen und Kitas geschlossen bleiben. Zudem sind Treffen nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person erlaubt.
Corona-Regeln in Deutschland: Maskenpflicht verschärft
Außerdem wird die Maskenpflicht verschärft: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.
Neu ist daneben, dass Arbeitgeber nun ihren Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office ermöglichen MÜSSEN, wo es die Tätigkeiten zulassen. Durch die neue Maßnahme will man auch die Kontakte im öffentlichen Nahverkehr reduzieren. Das Fahrgastaufkommen soll so entzerrt werden.
Auch Alten- und Pflegeheime sollen besser geschützt werden. So gilt nun auch hier eine FFP2-Maskenpflicht für das Personal, wenn Kontakt zu Bewohnern besteht. Außerdem sollen Mitarbeiter und Besucher konsequenter getestet werden.
Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen dürfen daneben nur mit Masken, Mindestabstand und ohne Gesang abgehalten werden.
Corona-Gipfel mit Merkel: Massive neue Lockdown-Regeln möglich
Erstmeldung vom 19. Januar: Berlin - Die Entscheidung steht: Der Lockdown in Deutschland soll bis zum 14. Februar verlängert haben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag von Teilnehmern des zu der Zeit laufenden Corona-Gipfels. Gemäß der Kanzleramts-Beschlussvorlage, aus der sowohl dpa als auch die Nachrichtenagentur AFP zitieren, sind mehrere neue, bundesweite Corona-Regeln im Gespräch. Ein Überblick:
- Medizinische Masken: Im Nahverkehr und in Geschäften sollen OP-Masken und FFP2-Masken (wie in Bayern) wegen höherer Schutzwirkung Pflicht werden.
- Homeoffice: Ab einer 7-Tage-Inzidenz* von 50 sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause anzubieten - zumindest überall dort, „wo es möglich ist“. Das soll auch dazu beitragen, die Kontakte im ÖPNV zu reduzieren. (Laut „Corona-Schutzverordnung“ sollen die Bestimmungen im Büro noch weiter gehen - die Details unten.)
- Schul-Schließungen: Sie sollen grundsätzlich geschlossen bleiben. „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten“, heißt es in der Vorlage.
- Kindertagesstätten: Auch für Kitas sollen die bereits geltenden Einschränkungen weiter bestehen.
- Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sollen „weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“ sein.
- Für Alten- und Pflegeheime soll es besondere Schutzmaßnahmen geben.
- Gottesdienste sollen nur mit Maskenpflicht, Mindestabstand und Gesangsverbot erlaubt sein.
Was ist mit einer Ausgangssperre, wie sie in Bayern bereits von 21 bis 5 Uhr gilt? Das wird heftig debattiert. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD*), sprach sich bei RTL/n-tv allerdings gegen flächendeckende Ausgangssperren abseits der Hotspots aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU*) hingegen sagte den Sendern, es gebe „immer wieder Unverantwortliche, die die Anstrengungen aller übrigen konterkarieren und deshalb muss es möglich sein, dass man auch denen in die Quere kommt und sie daran hindert“.
Nun gibt es aber viele Menschen, für die Homeoffice nicht möglich ist. Der Bild liegt nach eigener Aussagen der Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur „Corona-Schutzverordnung“ vor, der Folgendes für Büros vorschlage:
- Jeder Mitarbeiter soll eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern haben.
- Falls das nicht möglich ist, sollen Lüften und Trennwände gewährleistet werden.
- Gemeinsame Mahlzeiten in der Mittagspause sollen verboten sein.
- Arbeitgeber sollen unter bestimmten Umständen Masken stellen.
- Aber einer 200er-Inzidenz sollen Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern unter bestimmten Umständen wöchentliche Schnelltests an ihren Beschäftigten durchführen müssen.
Öffnungen trotz Corona? Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Konzept bis 15. Februar erarbeiten
In Deutschland meldet das RKI momentan leicht gesunkene Zahlen. Dennoch: "Solange wir auf einem mittleren bis hohen Infektionsniveau verharren, entsteht jedoch kein Raum für Lockerungen", heißt es in der Beschlussvorlage. Sorgen macht eine neue Variante von Sars-CoV-2: „Wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist sogar eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich.“
Der Bund will laut AFP, dass eine Arbeitsgruppe mit den Ländern bis zum 15. Februar „ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeitet. (AFP/dpa/frs)