Der oberbayerische Zahnarzt und die „Impfpflicht“: Warum die harte Regel ihre Berechtigung hat

Ein Pfaffenhofener Zahnarzt hat seine Mitarbeiter zum Impfen gezwungen. Redakteur Klaus Rimpel sagt: Aus gutem Grund. Medizinisches Personal trägt nicht nur für sich selbst Verantwortung.
- Bayern und ganz Deutschland haben weiterhin mit der Corona*-Pandemie zu kämpfen.
- Ab Montag gelten verschärfte Maßnahmen. Ein Zahnarzt in Pfaffenhofen will seinen Mitarbeitern nur noch Gehalt zahlen, wenn sie sich impfen lassen.
- Für Politik-Redakteur Klaus Rimpel eine nachvollziehbare Reaktion auf die aktuelle Lage.
- Hier finden Sie in einer Karte* die aktuellen Fallzahlen im Freistaat.
München - Unsere Gesellschaft neigt dazu, jedes mögliche Risiko dramatisch zu überhöhen. Nachdem sich nach den ersten Wochen der weltweiten Corona-Impf-Aktionen nirgends akute Nebenwirkungen zeigten, geht der Fokus der Skeptiker nun auf mögliche Langzeitschäden. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich nichts über Langzeitwirkungen eines neu entwickelten Mittels sagen lässt. Aber sollen wir uns deshalb erst in zehn Jahren impfen lassen und solange das Virus weiter wüten lassen?
Die Langzeitschäden durch eine Corona-Infektion sind nachgewiesen – mögliche Impf-Nachwirkungen sind bisher eine durch nichts belegbare Behauptung. Es geht also um die Abwägung zwischen einem bereits existierenden Risiko – der Erkrankung an Covid-19 – und einer rein theoretischen Sorge. In dieser Abwägung entscheide zumindest ich mich klar für die Impfung.
Aus gutem Grund gibt es für bestimmte Berufsgruppen bereits eine Impfpflicht – bei Masern
Aber darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter dazu zwingen, wie es ein Pfaffenhofener Zahnarzt jetzt getan hat? Ich finde: Ja – zumindest dann, wenn nachgewiesen ist, dass Geimpfte das Coronavirus nicht mehr übertragen können. Aus gutem Grund gibt es für bestimmte Berufsgruppen bereits eine Impfpflicht – bei Masern.
Denn wer im Gesundheitsbereich arbeitet, trägt ja nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die Patienten. Dieses Argument gilt auch für den Altenpfleger, der die Pflegeheimbewohner nicht gefährden darf, oder für den Lehrer und seine Schüler. Die Politik darf sich vor dieser Debatte nicht drücken. - *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.