DBG-Chef: Hartz-IV-Reform verfassungswidrig
Berlin - DGB-Chef Michael Sommer hält die Hartz-IV-Reform für verfassungswidrig und hat angekündigt, Mitgliedern des Deutschen Gewerkschaftsbundes Rechtsschutz bei Klagen zu gewähren.
Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel hält ein erneutes Scheitern der Reform vor dem Bundesverfassungsgericht für möglich. Unterdessen fordert Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt Korrekturen am Hartz-IV-Kompromiss von Regierung und Opposition, dem Bundestag und Bundesrat an Freitag zugestimmt hatten. “Wir haben große Zweifel, ob die neuen Hartz-IV-Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes genügen“, sagte Sommer dem “Hamburger Abendblatt“ (Samstag).
Der DGB-Chef kritisierte, dass es bei der Zeitarbeit beim Prinzip “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zu keiner Einigung gekommen ist. “Die Bekämpfung von Lohndumping und Missbrauch von Leiharbeit müssen weiter auf der Tagesordnung stehen“, forderte er. “Die Ablehnung der Regierungsparteien von Equal Pay ist ein gesellschaftlicher Skandal.“ In der “Bild am Sonntag“ bekräftigte auch Gabriel seine Zweifel, dass die Berechnung der Regelsätze verfassungskonform ist.
Nach seiner Ansicht ist Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) “da große Risiken eingegangen“. Die SPD habe nur keinen Sinn mehr darin gesehen, weiter darüber zu streiten. “Wir haben lieber das Bildungspaket verbessert und weitere Mindestlöhne durchgesetzt“, sagte Gabriel. Sommer nannte es unverantwortlich, dass vor allem die FDP bei der Frage der Leiharbeit blockiert und die Position der Arbeitgeber ergriffen habe. Er kündigte an, weiter Druck zu machen, “bis wir den Grundsatz “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchgesetzt haben.“
Kritik auch von Arbeitgeberverbänden
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht durch den Hartz-IV-Kompromiss milliardenschwere Belastungen auf die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung zukommen. Der Bundesagentur für Arbeit würden rund vier Milliarden Euro aus der Mehrwertsteuer entzogen, die ausschließlich der Beitragssenkung dienten, sagte BDA-Präsident Hundt der “Rheinpfalz am Sonntag“ in Landau. “Damit droht der Bundesagentur für Arbeit ein dauerhaftes Defizit.“ Bis zum Jahr 2015 rechnet die BA nach internen Hochrechnungen dadurch mit einem kumulierten Defizit von bis zu 26 Milliarden Euro.
Allein in den Jahren 2012 und 2013 dürften es zusammen 13,2 Milliarden Euro sein, geht aus Zahlen hervor, die dem BA-Verwaltungsrat vorliegen. Hundt warnte davor, die Finanzlücke mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ausgleichen zu wollen: “Das würde zulasten von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gehen.“ Das müsse verhindert werden, sagte Hundt. “Deshalb fordere ich die Politik auf, eine Gegenfinanzierung durch Strukturreformen in der Arbeitslosenversicherung sicherzustellen.“ Gute Vorschläge lägen dafür seit Jahren auf dem Tisch. Nach BDA-Vorstellungen soll unter anderen der Eingliederungsbeitrag, mit dem sich die Nürnberger Agentur seit 2008 an den Verwaltungskosten der Langzeitarbeitslosen beteiligt, abgeschafft werden. Das seien rund 4,6 Milliarden Euro jährlich.
dpa