EU-Asylpolitik: Schwere Rüge des Gerichtshofs
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem am Freitag verkündeten Grundsatzurteil die EU-Asylpolitik scharf gerügt.
Die Richter in Straßburg warfen Griechenland und Belgien einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung vor.
Ein afghanischer Flüchtling hatte über menschenunwürdige Zustände in griechischen Aufnahmelagern geklagt. Er war über Griechenland nach Belgien gereist, wo er 2009 einen Asylantrag stellte. Der Mann war noch im selben Jahr nach Griechenland abgeschoben worden, wo die Behörden mit dem Ansturm von Asylbewerbern überfordert sind.
Europas Regierung: Das sind die EU-Kommissare
Grundlage der Abschiebung ist die sogenannte Dublin II-Verordnung, nach der Flüchtlinge in das EU-Land zurückgeschickt werden, in das sie zuerst eingereist sind. Diese EU-Verordnung könnte durch das Urteil infrage gestellt werden. Deutschland, Island, Schweden, Großbritannien und Norwegen haben aus humanitären Gründen die Rückführung nach Griechenland vorübergehend gestoppt.
dpa