1. tz
  2. Politik

Härtere Strafen für Kinderschänder

Kommentare

Straßburg - Mit härteren Strafen und der Löschung illegaler Webseiten geht die EU gegen Kinderpornografie vor. Mitgliedsländer müssen pädophile Inhalte aus dem Netz nehmen, Sexualtäter werden registriert.

Das Europäische Parlament verabschiedete am Donnerstag in Straßburg eine Richtlinie, derzufolge Mitgliedstaaten einschlägige Webseiten mit pädophilen Inhalten komplett aus dem Netz nehmen müssen. Nur dort, wo eine Löschung wegen Problemen mit ausländischen Servern nicht gelingt, soll alternativ auf eine Zugangsperre zurückgegriffen werden dürfen. Außerdem wird der Strafenkatalog für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, ihre sexuelle Ausbeutung sowie die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz verschärft.

Zwar müssen die Mitgliedstaaten das Gesetz vor Jahresende noch durchwinken, ihre Zustimmung gilt aber als beschlossene Sache. Danach hätten sie maximal 24 Monate Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie sieht vor, vorbestraften Sexualtätern den beruflichen oder ehrenamtlichen Kontakt zu Kindern vorübergehend oder gar dauerhaft zu verbieten. Auch sollen Arbeitgeber sich über einschlägige Vergehen ihrer Bewerber informieren dürfen. Und die Mitgliedstaaten werden dazu ermächtigt, verurteilte Kinderschänder in Registern für Sexualstraftäter aufzulisten.

Strafen auch für Sextourismus außerhalb der EU

Darüber hinaus sollen von Unionsbürgern begangene Sexualstraftaten auch dann juristisch verfolgt werden, wenn sie sich im Nicht-EU-Ausland ereignen. Damit wird auch Sextourismus in exotischen Ländern ein Riegel vorgeschoben. Zudem soll auch schon die Kontaktaufnahme mit Kindern im Internet unter Strafe gestellt werden, wenn sie der Anbahnung sexuellen Missbrauches dient.

Desweiteren legt die Richtlinie rund 20 neue Tatbestände samt Mindeststrafen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch, sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie fest. Damit soll das Strafmaß EU-weit vereinheitlicht und nach oben angepasst werden. Besonders im Fokus stehen dabei Delikte von Vertrauenspersonen wie Familienmitgliedern und Lehrern sowie Vergehen an behinderten oder alkoholisierten Kindern. Wer ein Kind zur Prostitution zwingt, soll demnach mindestens zehn Jahre ins Gefängnis, auf die Produktion von Kinderpornos stünden nicht weniger als drei und für die Betrachtung pädophiler Internetseiten mindestens ein Jahr Haft.

Nach Angaben der EU-Kommission weisen Studien darauf hin, dass jedes fünfte bis zehnte Kind in Europa während seiner Kindheit sexuell belästigt wird. Schätzungen zufolge würden zudem tagtäglich rund 200 neue kinderpornografische Bilder ins Internet gestellt.

dapd

Auch interessant

Kommentare