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Euro-Krise: Stimmen zur Entscheidung des Verfassungsgerichts

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Der Bundestag muss ganzheitlich abstimmen und nicht nur neun Parlamentarier. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. © picture alliance / dpa (Symbolbild)

Berlin - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht das Sondergremium für die Euro-Rettung zu stoppen, hat unterschiedliche Wirkungen in Berlin ausgelöst. Eine Zusammenfassung:

Das Bundesverfassungsgericht hat nach den Worten des

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Parlamentarischen Geschäftsführers der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, über deutsche Nothilfen des EFSF-Rettungsfonds in der Sache noch nicht entschieden. “Dies bleibt zunächst abzuwarten“, erklärte Müller am Freitag in Berlin.

Müller fügte hinzu: “Unabhängig davon hat der Bundestag mit breiter Mehrheit den bestehenden Vorgaben aus Karlsruhe zur Parlamentsbeteiligung Rechnung getragen. Die Handlungsfähigkeit ist nicht eingeschränkt. Dem Haushaltsausschuss oder dem Plenum bleibt es stets unbenommen, Entscheidungen zum Rettungsschirm an sich zu ziehen. Dies hat sich in dieser Woche bereits gezeigt.“

Karlsruhe hatte einen wichtigen Teil der Verfahrensregeln für den EFSF vorläufig gestoppt. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen demnach nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden. Die Bundesregierung müsse für weitere Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen.

Kläger Schulz sieht Stopp des Sondergremiums mit Genugtuung

Der SPD-Abgeordnete Swen Schulz sieht den Stopp des Sondergremiums zur Euro-Rettung mit Genugtuung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei eine Bestätigung für ihn und seinen Fraktionskollegen Peter Danckert, sagte Schulz am Freitag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Die beiden hatten in Karlsruhe gegen das Sondergremium geklagt. Es gehe nicht um Parteipolitik, sondern allein um die Rechte der Abgeordneten, sagte Schulz.

Es könne nicht sein, dass das neunköpfige Gremium weitreichende Entscheidungen treffe, ohne dass die übrigen Parlamentarier informiert und einbezogen würden. “Das geht gar nicht“, mahnte der SPD-Politiker. Aus seiner Fraktion komme viel Unterstützung für den Vorstoß. “Das wird mit Respekt begleitet.“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt. Die Richter reagierten damit auf die Klage von Schulz und Danckert, die sich durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt sehen.

Schäffler lobt Karlsruher EFSF-Entscheidung

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hat den Stopp der Entscheidungsbefugnis des neuen Neunergremiums zum Euro-Rettungsfonds durch die Karlsruher Verfassungsrichter begrüßt. “Die Eilentscheidung des Verfassungsgerichts ist eine Ohrfeige fürs Parlament“, sagte Schäffler dem “Handelsblatt Online“.

Konsequenz müsse sein, dass die “Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer entschieden werde, sagte Schäffler. “Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und nicht nur von neun Abgeordneten.“ Die Karlsruher Richter hatten einem entsprechenden Eilantrag zweier SPD-Abgeordneter in der Nacht zum Freitag stattgegeben.

Koalitionskreise: EFSF-Entscheidungen werden langsamer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF nach Einschätzung aus Koalitionskreisen künftig langsamer. Allerdings behindere das Urteil die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht gänzlich, hieß es am Freitag.

Karlsruhe hatte einen wichtigen Teil der Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an EFSF-Nothilfen vorläufig gestoppt. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen danach nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden. Die Bundesregierung müsse nun für weitere Hilfsmaßnahmen die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen.

Dazu hieß es aus der Koalition, mit der Übertragung auf das Neuner-Gremium des Haushaltsausschusses sei ja gerade beabsichtigt gewesen, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Nun werde Spekulanten mehr Raum geboten und damit werde es für den Steuerzahler gefährlicher, hieß es.

Altmaier: Jetzt muss das Bundestagsplenum entscheiden

Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss das Plenum des Bundestages über Maßnahmen des erweiterten Euro-Rettungsschirms EFSF entscheiden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier, sagte am Freitag in Berlin: “Der Deutsche Bundestag wird diese Handlungsfähigkeit auch in den nächsten Wochen sicherstellen.“ Der CDU- Politiker hofft, dass die Hauptverhandlung in Karlsruhe darüber, wer über den Einsatz der EFSF-Instrumente befindet, und das Urteil “in überschaubarer Zeit“ stattfinden.

Altmaier reagierte damit auf eine vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt hat. Damit hatten Eilanträge der SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz in Karlsruhe in der Nacht zum Freitag Erfolg. Das Gremium sollte in Eilfällen den Maßnahmen zum Euro-Rettungsschirm die parlamentarische Zustimmung stellvertretend für den Bundestag und dessen Haushaltsausschuss geben.

Regierung will endgültige Entscheidung aus Karlsruhe abwarten

Die Bundesregierung kommentiert den vorläufigen gerichtlichen Stopp des parlamentarischen Sondergremiums zur Euro-Rettung nicht. Es handele sich um ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Dazu die nehme die Regierung üblicherweise keine Stellung. Das gelte auch in diesem Fall.

Anlass ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das zuvor in Karlsruhe einem Eilanträge der SPD-Abgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz gegen das Gremium stattgegeben hatte. Die beiden Parlamentarier sehen sich durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe in ihren Rechten eingeschränkt.

Zur Frage nach möglichen Verzögerungen in den Verfahren nach dem Karlsruher Urteil sagte Seibert: “Das haben wir nicht zu werten, zu welchen Auswirkungen es kommt.“ Die Regierung werde in europäischen Fragen weiter vertrauensvoll mit dem Bundestag zusammenarbeiten.

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Kotthaus, sagte, die Entscheidung in der Hauptsache sei abzuwarten. Wann diese falle, sei noch unklar. Man könne nur hoffen, dass das bald geschehe.

dpa/dapd

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