FDP: Keine Chance für Atomklage

Mainz/Berlin - Die Länderklage gegen die verlängerten Atomlaufzeiten ist eingereicht, SPD und Grüne rechnen sich gute Chancen aus. Die FDP sieht die Sachlage anders:
Die Klage von fünf Bundesländern gegen die längeren Atomlaufzeiten ist nach Angaben der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad (SPD) am Montag dem Bundesverfassungsgericht zugestellt worden. Wie Conrad der Nachrichtenagentur dpa in Mainz weiter sagte, wollen die Länder nicht zulassen, dass der Bund mit der Laufzeitverlängerung - “wider besseres Wissen“ - die Rechte der Länder missachte. Zum anderen wendeten sich die Länder mit der Klage gegen eine “riskante und rückwärtsgewandte Energie- und Industriepolitik“. “Wir halten am Atomausstieg fest“, sagte Conrad.
Auch SPD und Grüne klagen gegen die Verlängerung der Atomlaufzeiten. Man rechne sich gute Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht aus, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) am Montag gemeinsam in Berlin. Der Beschluss der Regierung, den rot-grünen Atomausstieg vom Jahr 2000 rückgängig zu machen, verstoße aus mehreren Gründen gegen das Grundgesetz.
“Die Entscheidung, die getroffen wurde, wird aus unserer Sicht keinen Bestand haben“, sagte Steinmeier. Die Klage richtet sich zum einen dagegen, dass der Bundesrat bei der Entscheidung im Herbst 2010 nicht beteiligt wurde. Den Ländern seien neue Aufgaben übertragen worden, weil sie nun länger als geplant für die Atomaufsicht zuständig seien, sagte Trittin. Doch gebe es auch “materielle“ - also inhaltliche - Verfassungsbedenken gegen die jüngsten Novellen des Atomgesetzes.
Die FDP misst der Klage der Bundesländer keine großen Erfolgsaussichten zu. Dies sagte Generalsekretär Christian Lindner am Montag in Berlin. Er stützte sich dabei auf Rechtsgutachten, die im Auftrag der FDP erstellt wurden. Lindner verwies darauf, dass die Beschlüsse zum Ausstieg aus der Atomenergie seinerzeit ebenfalls ohne den Bundesrat zustande gekommen seien. Daher könne die Aufhebung der Beschlüsse nun nicht zustimmungspflichtig sein.
So sieht es auch die Bundesregierung: Die umstrittene Frage, ob der Bundesrat hätte beteiligt werden müssen, sei intensiv geprüft worden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Beschluss ohne Zustimmung der Länderkammer möglich sei. Dazu stehe die Bundesregierung auch heute noch.
dpa/dapd