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Was dürfen deutsche Soldaten in Afghanistan?

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Kundus - Was dürfen deutsche Soldaten in Afghanistan?

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1 / 17Die Diskussion um den verheerenden Luftangriff im afghanischen Kundus entzündet sich vor allem an der Frage: Was dürfen deutsche Soldaten in Afghanistan? © dpa
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2 / 17Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten. © dpa
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3 / 17Herrscht in Afghanistan Krieg? © dpa
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4 / 17Die große Mehrheit der Experten spricht von einem “nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“; landläufig nennt man das Bürgerkrieg. © dpa
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5 / 17Sollte die Bundesanwaltschaft das ebenso sehen, sind Handlungen deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu beurteilen - was ihnen einen deutlich größeren Spielraum gibt als das normale Strafrecht. © dpa
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6 / 17Dürfen deutsche Soldaten gezielt Taliban-Kämpfer töten, auch wenn sie nicht aktuell angegriffen werden? © dpa
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7 / 17Nach dem Völkerrecht grundsätzlich ja. © dpa
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8 / 17Die Taliban sind zwar keine “Kombattanten“ wie in einem Krieg zwischen Staaten. Nach Angaben des Völkerrechtlers Michael Bothe werden jedoch Personen “mit ständigem Kampfauftrag“ in dieser Hinsicht genau so behandelt. © dpa
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9 / 17Damit sind sie - im Prinzip - ein zulässiges Ziel militärischer Gewalt, auch außerhalb einer akuten Notwehr- oder Nothilfesituation. © dpa
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10 / 17Laut NATO-Untersuchungsbericht sind infolge des von Kommandeur Georg Klein angeforderten Angriffs bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter 30 bis 40 Zivilisten. © dpa
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11 / 17Hat sich der Oberst strafbar gemacht? © dpa
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12 / 17Das hängt davon ab, ob die Schäden in der Zivilbevölkerung noch im Verhältnis zum “unmittelbaren und konkreten militärischen Vorteil“ stehen. © dpa
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13 / 17Dafür spielen neben dem Zahlenverhältnis zwischen getöteten Kämpfern und Zivilisten weitere Faktoren eine Rolle, etwa, ob eine akute Gefahrenquelle ausgeschaltet und ob die Zivilbevölkerung zuvor gewarnt wurde. © dpa
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14 / 17Maßgeblich ist zudem die Sachlage vor dem Angriff, nicht deren nachträgliche Beurteilung. Gerichtlich ist die Verhältnismäßigkeit bisher kaum definiert. © dpa
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15 / 17Könnte Klein (Foto: rechts) das ISAF-Mandat überschritten und sich deshalb strafbar gemacht haben? © dpa
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16 / 17Das ISAF-Mandat spielt für die Strafbarkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch keine Rolle. © dpa
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17 / 17Außerdem muss das anfangs auf eher unterstützende Sicherheitsaufgaben gerichtete Mandat nach Auffassung der Völkerrechtlerin Heike Krieger “dynamisch interpretiert werden“ - womit sich auch die Befugnisse der Soldaten zum Einsatz militärischer Gewalt erweiterten. © dpa

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