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GroKo bringt „Bürgernummer“ auf den Weg - Grüne und FDP fürchten Verfassungs-Verstoß

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Eine Frau mit Mund-Nasen-Schutz geht im Regierungsviertel hinter einer Mauer vor der Kuppel des Reichstagsgebäudes entlang.
Im Bundestag (Hintergrund) wurde für eine „Bürger-Identifikationsnummer“ gestimmt. © Christoph Soeder/dpa

Die Opposition war einstimmig dagegen. Nun hat der Bundestag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Ob es die Länderkammer passiert, gilt als ungewiss.

Berlin - Die Steuer-ID dürfte vielen etwas sagen. Nun soll sie zu einer umfassenden Bürgernummer werden. Der Bundestag* verabschiedete am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz. Falls der Bundesrat* ihm zustimmt, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert - etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Der GroKo zufolge sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden - die Initiatoren möchten vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen. Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang - das „Datencockpit“ - selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Massive Kritik an geplanter Bürgernummer: „Kostenproblem biblischen Ausmaßes“

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz. Sie hält es für unvereinbar mit dem Grundgesetz* . „Verfassungsrechtlich hochbedenklich“, nannte etwa der digitalpolitische Sprecher der FDP*-Fraktion, Manuel Höferlin, den Vorstoß. Grünen*-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, „dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes“.

Bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im November gab es überdies Proteste wegen Datenschutz-Bedenken. Kritiker befürchten die Erstellung von umfassenden Persönlichkeitsprofilen. Der AfD*-Abgeordnete Uwe Schulz warnte vor dem „gläsernen Bürger“, bei dem der Staat als „moderner Blockwart“ zahllose Daten zusammenführen könne.

Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU*) widersprach damals den Bedenken und verwies auf die vorgesehenen Schutzmechanismen: „Eine Profilbildung werden wir weiterhin wirksam ausschließen“, versicherte der.

Da der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen hatte, gilt als ungewiss, ob das neue Gesetz die Länderkammer passieren wird. (dpa/AFP/frs) *Merkur.de gehört zum Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk.

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