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„Bewaffneter Arm von Pegida“? Ministerium ermittelt gegen Verein

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Bayerns Innenministerium hat die Ermittlungen gegen einen Schützenverein aufgenommen. Diesem wird vorgeworfen, „bewaffneter Arm von Pegida München“ zu sein.

München - Wie das Innenministerium am Donnerstag bekanntgab, wurde auf Geheiß des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann gegen den Verein „Die Bayerische Schießsportgruppe München e.V.“ ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es steht laut Herrmann im Raum, dass es sich bei der Schießsportgruppe um den 'bewaffneten Arm“ von Pegida München handelt.

Auf richterliche Anordnung wurden insgesamt elf Objekte durchsucht, die meisten davon im Raum München, aber auch in Kaufbeuren und Bad Rodach. Dabei waren knapp 120 Beamte im Einsatz und stellten verschiedenste Beweismaterialien sicher. Unter anderem wurden auch Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt und zwei illegale Waffen beschlagnahmt. Ob die Beweislage für ein vereinsrechtliches Verbot ausreicht, wird nach Herrmanns Worten jetzt akribisch geprüft. "Auf jeden Fall sind wir heute der waffenaffinen Szene rund um Pegida München gehörig auf die Füße getreten.“

Vereinsführung mit rechten Äußerungen

Es soll laut Herrmann eine „enge personelle Überschneidung zwischen den Mitgliedern des Schützenvereins und Pegida München“ geben, insbesondere in der Führungsebene. Diese sollen bei Kundgebungen der rechten Vereinigung von „schweinischen Migranten“ gesprochen und zudem rechtsextremes Propagandamaterial vereilt haben.

"Wir haben die Sorge, dass die Bayerische Schießsportgruppe München die verfassungsfeindlichen Ziele von Pegida München kämpferisch aggressiv verwirklichen will, beispielweise mit Angriffen auf Minderheiten wie Flüchtlinge und Muslime", erläuterte Herrmann. "Wir schauen hier nicht tatenlos zu. Jede Form von Extremismus nehmen wir sehr ernst. Deshalb gehen wir auch jedem Verdacht gegen eine Unterwanderung unserer verfassungsmäßigen Ordnung konsequent nach."

Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem zwei illegale Waffen beschlagnahmt. Ob die Beweislage für ein Verbot des Vereins ausreicht, wird geprüft.

bix/pm

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