Grüne klagen wegen mangelnder Information über Euro-Rettung

Karlsruhe - Die Grünen sehen den Bundestag schlecht durch die Regierung über den permanenten EU-Rettungsschirm informiert und haben daher Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die Bundesregierung habe das Parlament nicht ausreichend über die
Verhandlungen zum “Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM unterrichtet und damit dessen Rechte verletzt, begründete die Grünen-Fraktion am Montag ihr Vorgehen. Es gehe den Grünen jedoch nicht darum, den Krisenfonds an sich anzugreifen, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck. Die Bundesregierung habe den Bundestag nicht, wie im Grundgesetz vorgesehen, “umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über die geplante Ausgestaltung des ESM unterrichtet. “Die Anträge zielen auf den Schutz der parlamentarischen Beteiligungsrechte im europäischen Integrationsprozess. Wir wenden uns gegen eine unzureichende Information des Deutschen Bundestages, nicht gegen den ESM“, sagte Beck. Deshalb beantragt die Fraktion auch lediglich die Feststellung, dass Rechte verletzt wurden.
Das Gericht bestätigte am Montagnachmittag den Eingang der Klage. Die Richter hatten in der Vergangenheit wiederholt die Rolle des Bundestags im Rahmen der europäischen Integration betont; nur das Parlament könne eine ausreichende demokratische Legitimation geben.
Auch bei der mündlichen Verhandlung Anfang Juli zum Euro- Rettungsschirm und den Griechenland-Hilfen hatten die Verfassungsrichter kritische Fragen nach der Beteiligung des Bundestages gestellt. Dabei hatte unter anderem der FDP-Abgeordnete Florian Toncar als Mitglied des Haushaltshaushaltsausschusses betont, die Parlamentarier würden “in der Regel“ ausführlich durch die Bundesregierung unterrichtet.
dpa