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Ampel lässt Stichtag zur Cannabis-Legalisierung verstreichen — bleiben jetzt nur noch drei Optionen?

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Cannabispflanzen in einem Blütenraum im Chemiepark Leuna. Bisher ist nur der medizinische Konsum erlaubt, die Ampel-Koalition plant die Legalisierung für den Freizeitmarkt.
Cannabispflanzen in einem Blütenraum im Chemiepark Leuna. Bisher ist nur der medizinische Konsum erlaubt, die Ampel-Koalition plant die Legalisierung für den Freizeitmarkt. © Hendrik Schmidt/dpa

Wann wird Cannabis legal? Bei dieser Frage geht es auch um rechtliche Aspekte. Hält sich die Ampel an ein UN-Abkommen — oder umgeht sie es per Studiennovum?

Berlin — Die Bundesregierung will Cannabis für den Freizeitmarkt legalisieren. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geschieht das noch „in dieser Legislaturperiode“. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußert sich ambitionierter. Auf Twitter schrieb er im Mai, es sei realistisch, das Gesetz bis Frühjahr 2023 umzusetzen. Im Bundestag sagte er später, er wolle „im nächsten Jahr so weit sein, dass wir vielleicht den ersten legalen Joint verkaufen können“.

Was bei der oftmals salopp geführten Legalisierungsdebatte (Stichwort „Bubatz“) gerne vernachlässigt wird, ist der rechtliche Aspekt: Drei Optionen sieht der Cannabis-Unternehmer Niklas Kouparanis da für Deutschland. Doch was sagen Ampel-Regierung und Opposition dazu?

Der neue Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) etwa verweist auf das laufende Verfahren, ein Gesetz auszuarbeiten. „Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden“, heißt es von ihm auf Anfrage von Merkur.de von IPPEN.MEDIA. Juristische Aspekte würden aber berücksichtigt — „auch im Hinblick auf die europa- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen und Aspekte einer Lizenzvergabe“. Auch er hofft auf die Legalisierung noch in dieser Regierungsperiode.

Lex Cannabis: Ein UN-Abkommen steht der Legalisierung im Weg

Besonders relevant im Gesamtkontext ist ein von den Vereinten Nationen verabschiedetes Abkommen: die Single Convention on Narcotic Drugs, das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel, wie es auf Deutsch heißt. Durch dieses Abkommen sollen Produktion, Handel, Verkauf und Besitz einiger Drogen wie Cannabis reguliert werden. Deutschland hat sich als Teil der UN an das Abkommen gebunden.

Dieser Artikel stieß im Juli 2022 auf besonderes Interesse und besitzt nach wie vor Relevanz. Deswegen präsentieren wir ihn zum Jahresende erneut.

„Die UN Single Convention ist Ursache dafür, dass Deutschland den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken nicht ohne Weiteres legalisieren kann“, erklärt Cannabis-Experte Kouparanis. Der Frankfurter hat mehrere Cannabisunternehmen aufgebaut und ist derzeit im Bereich des bereits legalisierten, medizinischen Cannabis tätig.

Der Ampelplan ist also mit rechtlichen Hürden verbunden. „Man muss sich von der Illusion lösen, dass der legale Cannabiskonsum mal eben nebenbei erlaubt wird“, meint Kouparanis und präsentiert die Möglichkeiten, wie die Legalisierung künftig umgesetzt werden kann.

Cannabis-Unternehmer Niklas Kouparanis
Der Cannabis-Unternehmer Niklas Kouparanis. Sein aktuelles Unternehmen, die Bloomwell Group, gehört zu den führenden Firmen im Bereich pharmazeutisches Cannabis. Kürzlich erhielt es eine Förderung von zehn Millionen US-Dollar und damit das größte Seed-Investment, das je ein europäisches Cannabis-Unternehmen erhalten hat. © Detlef Gottwald/Bloomwell Group

Cannabis-Legalisierungsoption Eins: Aus- und wieder Eintreten

Diese Option wählte Bolivien: „Bolivien ist aus der UN-Konvention ausgetreten, hat Cocablätter legalisiert und ist dann wieder eingetreten“, erklärt Kouparanis. Das Problem: dieser Prozess benötigt Zeit. Deutschland hätte bis zum 1. Juli aus dem Abkommen austreten müssen, um die Legalisierung noch 2023 zu erreichen. Heißt: Buschmanns Plan vom „ersten Joint im nächsten Jahr“ ist so nicht mehr möglich — zumindest, wenn sich Deutschland für dieses, laut Kouparanis realistischste, aber auch mit Fragezeichen behaftete, Modell entscheidet.

Das bolivische Vorgehen ist allerdings nicht Eins zu Eins auf Deutschland übertragbar, da das südamerikanische Land nicht Teil der EU ist. In Deutschland wiederum würde EU-Recht greifen. Kouparanis meint: „Da die EU sich in ihren Verträgen auch auf die Single Convention beruft, müsste sie akzeptieren, dass dann gemäß der Single Convention durch den Aus- und Wiedereintritt in Deutschland Cannabis als Genussmittel legal ist, in allen anderen europäischen Staaten aber nicht.“

Cannabis in Europa

In einigen Ländern wie Portugal oder Teilen Spaniens ist der Konsum entkriminalisiert, also für den privaten Konsum erlaubt. Auch in den Niederlanden sind Besitz, Anbau und Verkauf von Cannabis entgegen landläufiger Meinungen illegal. Mehrere Staaten wie Malta oder Luxemburg planen derzeit eine Legalisierung.

Cannabis-Legalisierung: Grüne scheiterten 2017 mit Cannabiskontrollgesetz

Die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, verweist auf den grünen Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes aus der letzten Wahlperiode. „Darin sind auch Zeiträume für die (Teil-)Kündigung internationaler Verträge enthalten.“

Im Grunde genommen wird in dem Entwurf Option Eins skizziert. „Das Gesetz kann erst an dem Tag in Kraft treten, an dem die Kündigung des Einheits-Übereinkommens von 1961 wirksam wird. Die damalige Regierungsmehrheit von Union und SPD lehnte Gesetzesentwurf ab. Kappert-Gonther sagt Merkur.de von IPPEN.MEDIA zudem: „Deutschland kann sich an Kanada orientieren.“ Das nordamerikanische Land hat Cannabis legalisiert — fährt dabei jedoch in juristisch heiklen Fahrwassern.

Kirsten Kappert-Gonther sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Davor arbeitete sie in ihrer eigenen Praxis für Psychotherapie. Aktuell ist 7die Grünen-Politikerin drogenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
Kirsten Kappert-Gonther sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Davor arbeitete sie in ihrer eigenen Praxis für Psychotherapie. Aktuell ist 7die Grünen-Politikerin drogenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. © Thomas Trutschel/Imago

Cannabis-Legalisierungsoption Zwei: Deutschland müsste gegen UN-Recht verstoßen

Theoretisch denkbar scheint laut Kouparanis auch Szenario zwei. Deutschland würde damit einen ähnlichen Weg gehen wie Kanada oder Uruguay. Beide Länder sind Teil des UN-Abkommens und legalisierten trotzdem. „Bis heute blieben sie dafür ungestraft“, sagt Kouparanis, der sich ein ähnliches Vorgehen der deutschen Regierung nicht vorstellen kann. Zu groß sei die Aufmerksamkeit auf die deutschen Pläne. „Deutschland wird der größte legale Cannabismarkt weltweit werden und hat eine Vorreiterrolle innerhalb der EU. Die UN wird also ganz genau hinsehen.“

Und das noch größere Problem: „Auch europäische Verträge berufen sich bei der Regulierung von Cannabis auf die Single Convention. Verstößt Deutschland gegen die Single Convention, verstößt es daher auch gegen europäisches Recht – und dann drohen ganz andere Konsequenzen”, so Kouparanis. 

Cannabis: CSU sieht Legalisierung rechtlich „nicht durchführbar“

Möglicher Zusatzgedanke der Ampel-Koalition: Man wird wohl vermeiden wollen, sich angreifbar zu machen. Gegenwind käme vor allem aus der legalisierungskritischen Union. Die ist schon jetzt skeptisch. „Ich halte eine vollständige Legalisierung von Cannabis vor allem aus europarechtlicher Sicht als schlicht nicht durchführbar“, sagt uns CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger und verweist zudem auf das Schengen-Abkommen von 1990.

Darin heißt es in Artikel 71 etwas kryptisch:Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Bezug auf die unmittelbare oder mittelbare Abgabe von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aller Art einschließlich Cannabis und den Besitz dieser Stoffe zum Zwecke der Abgabe oder Ausfuhr unter Berücksichtigung der bestehenden Übereinkommen der Vereinten Nationen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln erforderlich sind.“ Ergo: Keine grundsätzliche Cannabis-Legalisierung in Europa.

Der Münchner CSU-Politiker Stephan Pilsinger sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Der Arzt ist Mitglied im Gesundheitsausschuss.
Der Münchner CSU-Politiker Stephan Pilsinger sitzt seit 2017 im Deutschen Bundestag. Der Arzt ist Mitglied im Gesundheitsausschuss. © Christoph Hardt/Imago

Pilsinger meint: „Wenn man ein internationales Abkommen ratifiziert, muss man sich auch daran halten. Die Bundesrepublik Deutschland darf nicht internationales Recht brechen, wenn wir von anderen Ländern erwarten, dass sie sich zurecht ebenfalls an geltendes internationales Recht halten.“ Unabhängig von der Single Convention on Narcotic Drugs bleibt für Kouparanis noch eine dritte Option, die es so weltweit noch nicht gegeben hat.

Cannabis-Legalisierungsoption Drei: Wissenschaftliche Studie als Novum?

Eine großflächige Cannabis-Studie mag auf den ersten Blick seltsam klingen, bringt jedoch den Vorteil, im Einklang mit dem UN-Abkommen legalisieren zu können. Der Konsum und die ganze Wertschöpfungskette wären legal und Deutschland könnte im Grunde genommen einen elementaren Teil zur Wissenschaft beitragen. Bisher gab es solche Studien, in denen die Auswirkungen einer Cannabis-Legalisierung untersucht werden, nur auf kleiner Ebene, regional begrenzt. „Eine flächendeckend in einem Land durchgeführte Studie, wäre ein Novum“, sagt Kouparanis.

Wenn die UN dieses Modell durchgehen lässt, dürften die europäischen Verträge kein Hindernis mehr darstellen, da diese sich ja auf die UN berufen“, erklärt Kouparanis. Im Gegensatz zum Aus- und Wiedereintritt würden auch für alle anderen EU-Länder die gleichen grundsätzlichen Bedingungen gelten: Alle Länder könnten Cannabis dann für wissenschaftliche Zwecke importieren.

Cannabis-Legalisierung: Studienmodell denkbar? CSU findet es „heuchlerisch“

Die Union bewertet dieses Gedankenspiel kritisch. „Ich denke nicht, dass man mit einer Studie zur Cannabislegalisierung das geltende Recht umgehen kann“, sagt Pilsinger. „Selbst wenn es möglich wäre, halte ich dieses Szenario für heuchlerisch. Damit biegt man das internationale Recht, wie es einem gerade gefällt.“

Die Bundesregierung hat sich bisher noch nicht konkret zu einer solchen Idee geäußert. Justizminister Buschmann reagierte auf unsere Anfrage nicht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach ließ in der Vergangenheit aber bereits Sympathien für eine wissenschaftliche Herangehensweise anklingen. Und: Indirekt deutet die Ampel dieses Modell bereits im Koalitionsvertrag an, darin heißt es: „Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen.“ (as)

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