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Grüne wollen Spitzensteuersatz anheben

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Bundestagsfraktionschef Jürgen Trittin stellte am Samstag das Finanz-Konzept der Grünen vor
Bundestagsfraktionschef Jürgen Trittin stellte am Samstag das Finanz-Konzept der Grünen vor © dpa

Berlin - Zur Sanierung der hoch verschuldeten öffentlichen Haushalte schlagen die Grünen vor, den Spitzensteuersatz anzuheben. Doch das ist nur eine Maßnahme in ihrem umfassenden Konzept.

Geht es nach der Partei, soll der Spitzensteuersatz von 42 auf mindestens 45 Prozent angehoben, eine Vermögenssteuer eingeführt und die geringere Hotel-Mehrwertsteuer wieder abgeschafft werden. Das sagte Bundestagsfraktionschef Jürgen Trittin am Samstag bei der Vorstellung des Abschlussberichts der Grünen-Finanzkommission. Nötig sei ein Dreiklang aus Reduzierung der Ausgaben, Abbau unnötiger Subventionen und Erhöhung der Staatseinnahmen, sagte er beim Abschluss einer zweitägigen Konferenz der Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern in Berlin.

Die gravierendsten Fälle von Steuerverschwendung

Die Kommission sollte für die Grünen errechnen, was aus ihren Forderungskatalog im Falle einer Regierungsverantwortung nach der Bundestagswahl 2013 sofort zu finanzieren ist und was erst mittel- oder langfristig. Trittin bestritt, dass sich die Kommission von früheren Forderungen der Grünen verabschiedet habe. “Wir haben einen Zwischenstand aufgeschrieben und keine Programmrevision betrieben“, betonte er. Über alle Vorschläge könne nur ein Parteitag entscheiden.

Grüne wollen energetische Sanierung stärker vorantreiben

Außerdem forderten die Grünen die Bundesregierung auf, die Anstrengungen zur energetischen Gebäudesanierung zu verdreifachen. Andernfalls werde es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern, bis die Gebäude in Deutschland auf den neusten Stand gebracht worden seien, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Samstag in Berlin. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Grünen in der Bundeshauptstadt.

In dem Papier setzen sich die Grünen zugleich für eine Klimaschutzgesetzgebung ein, um die CO2-Einsparziele bis 2050 im Bereich Wohnen verbindlich festzulegen. Zudem solle die mögliche Umlage der Sanierungskosten von derzeit elf auf neun Prozent gesenkt werden, um die Mieter nicht übermäßig zu belasten. Mit einem Energiesparfonds sollen schließlich einkommensschwache Familien bei der Energieeinsparung unterstützt werden.

dpa/dapd

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