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Grüne: NPD-Verbot als Signal an die Opfer

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Claudia Roth fordert ein NPD-Verbot.
Claudia Roth fordert ein NPD-Verbot. © dpa

Kiel - Die Grünen wollen ein neues NPD-Verbotsverfahren - aber nur, wenn der Erfolg gewiss ist. Beim Bundesparteitag fordert die Partei auch ein Wahlrecht zum Bundestag ab 16 und eine Reform des Urheberrechts.

Im Kampf gegen rechtsextremistische Ideologie und den Nazi-Terror wollen die Grünen ein neues NPD-Verbotsverfahren - aber nur, wenn der Erfolg sicher ist. Ein Verbot wäre ein Signal an die Opfer der Neonazi-Morde und ein Schlag gegen rechtsextreme Strukturen, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth am Sonntag beim Bundesparteitag in Kiel. Aber es sei nicht der einzige Schritt. “Eine Ideologie verschwindet nicht per Gesetz.“ Zum Abschluss ihres dreitägigen Parteitags verlangten die Grünen außerdem eine Reform des Urheberrechts und ein Streikrecht bei kirchlichen Dienstträgern.

Die Bundesregierung müsse prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen nach den Morden an acht türkischstämmigen und einem griechischen Kleinunternehmer sowie einer Polizistin Konsequenzen für ein Verbot ergeben, forderten die rund 800 Delegierten in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt.

Sie machten aber deutlich, dass sie die Erfolgsaussichten für einen Verbotsantrag für gering halten, solange unklar ist, wie viele Partei-Kader im Sold des Verfassungsschutzes stehen. “V-Leute sind keine Beamten, das sind Nazis, die müssen abgeschaltet werden“, verlangte Roth. 2003 war ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil die NPD mit Spitzeln des Verfassungsschutzes unterwandert war.

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Die Grünen wollen vor allem Aufklärung der Mordserie und der Rolle des Verfassungsschutzes. Außerdem fordern sie unter anderem eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen im Kampf gegen Rechts, offensive Ausstiegsangebote und eine Rücknahme der “Extremismusklausel“. Danach müssen Initiativen gegen Rechts für eine Förderung bezeugen, dass sie für die freiheitliche Grundordnung einstehen.

Beim Urheberrecht wollen die Grünen die Schutzfrist für Werke verkürzen und flexibilisieren, wie weit, ist offen. Vom Vorschlag, den Schutz nur für fünf Jahre zu gewähren, nahmen sie aber nach heftigen Protesten aus Partei und Kulturszene Abstand. “Wir wollen die Urheber stärken und eine angemessene Vergütung erreichen“, sagte Malte Spitz vom Bundesvorstand. Allerdings müsse die Abmahnorgie für Nutzer endlich ein Ende haben. Bislang endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In ihrem Leitantrag zur Netzpolitik sprachen sich die Grünen zudem gegen die Vorratsdatenspeicherung und heimliche Online-Durchsuchungen sowie Internetsperren aus.

Nach dem Willen der Grünen sollen junge Leute schon mit 16 den Bundestag wählen dürfen. Die Forderung nach einer Abschaffung der Altersgrenze setzte sich dagegen nicht durch.

Volksinitiativen auch auf Bundesebene gefordert

Außerdem verlangt die Partei ein Streikrecht auch bei kirchlichen Dienstträgern. Hintergrund ist die Lage in der Diakonie, wo das festgelegte Lohnniveau in einigen Einrichtungen etwa über Leiharbeit unterlaufen wird. Die Kirche hält jedoch bislang am Streikverbot fest. Der EKD-Beauftragte bei der Bundesregierung, Prälat Bernhard Felmberg, kritisierte den Grünen-Beschluss in der “Welt“ (Montag): “Das steht nicht einer Partei zu.“ Das Bundesarbeitsgericht wird sich 2012 mit der Frage beschäftigen.

Mit ihrem Leitantrag “Demokratischer Aufbruch in Zeiten der Krise“ wollen die Grünen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene einführen. Außerdem sollen die Rechte des Bundestags gestärkt werden - etwa durch bessere Informationsrechte durch die Wahl unter anderem des Bundesbankpräsidenten. Den Einfluss von Lobbyisten will die Partei begrenzen.

dpa

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