1. tz
  2. Politik

Hermann widerspricht Gutachten: „Kontrollen waren einwandfrei“

Erstellt:

Kommentare

Verstoß gegen das Gesetz? Ein Polizist kontrolliert Einreisende auf der A3.
Verstoß gegen das Gesetz? Ein Polizist kontrolliert Einreisende auf der A3. © dpa / Armin Weigel

Die bayerische Landesregierung hat mit ihrem Einsatz der Landespolizei als Grenzschutz anscheinend gegen das Grundgesetz verstoßen. Das soll aus einem Gutachten hervorgehen. Innenminister Herrmann widerspricht

Update 22.10., 14.22 Uhr: Anders als in einem Rechtsgutachten behauptet ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte er am Montag in München. Herrmann widersprach damit ausdrücklich einem Rechtsgutachten, welches die Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben hatten. Seit Juli 2018 wird die bayerisch-österreichische Grenze nicht mehr nur von der Bundespolizei, sondern auch von bayerischen Polizisten kontrolliert.

Schlappe für CSU: Einsatz von Landespolizei an Grenze offenbar verfassungswidrig

München - Ein Rechtsgutachten hält den Einsatz der bayerischen Landespolizei bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich laut einem Zeitungsbericht für verfassungswidrig. Wie die Süddeutsche Zeitung (Montagsausgabe) berichtet, haben es die Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben.

„Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt demnach am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz müsse „eingestellt werden“, heißt es in dem Schreiben, das der SZ vorliegt.

Bayerische Grenzpolizei im August reaktiviert

Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich, obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht. Im August 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an Grenzkontrollen beteiligt.

Dies sei verfassungswidrig, heißt es laut SZ im Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, das die Grünen-Fraktion im Bundestag erstellen ließ. „Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, so die Juristen.

Lesen Sie auch: EU-Bericht: Illegale Migration nach Deutschland offenbar unterschätzt

dpa

Auch interessant

Kommentare