Homosexuelle Paare bei Kirchensteuer gleichgestellt
München - Gute Nachricht für homosexuelle Paare: Lebenspartnerschaften werden bei der Kirchensteuer Ehepaaren gleichgestellt. Dafür gibt es vielleicht bald eine "Heidensteuer".
Schwule und lesbische Paare in Bayern sind jetzt bei der Kirchensteuer Ehepaaren gleichgestellt - und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2001. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag ohne Aussprache eine Gesetzesänderung. Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2013. Die Karlsruher Richter sehen in der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Wie sich die Regelung finanziell auswirkt, kann man noch nicht sagen. Manche gleichgeschlechtliche Paare können voraussichtlich künftig Kirchensteuer sparen, wenn sie sich steuerlich zusammen veranlagen lassen. Andere Paare müssen dafür möglicherweise mehr zahlen. Denn jetzt kann das sogenannte Kirchgeld auch von Bürgern eingezogen werden, deren Lebenspartner in keiner Kirche oder Religionsgesellschaft ist. Dieses besondere Kirchgeld wird unter Finanzfachleuten daher auch als „Heidensteuer“ bezeichnet.
dpa