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Müsste Donald Trump seine Melania eigentlich ausweisen?

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Von: Haakon Nogge

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US President Donald Trump holds a rally in Melbourne, Florida
Melania Trump. © AFP

Washington - Schwere Vorwürfe gegen Melania Trump: In der Vergangenheit soll sie sich juristisch nicht korrekt verhalten haben. Heutzutage müsste sie ihr eigener Mann möglicherweise des Landes verweisen.

Sie ist wohl die glamouröseste und untypischste First Lady Amerikas. Mit ihrem Aussehen zieht Melania Trump alle Blicke auf sich. Um ihre Model-Karriere anzuschieben, war die heute 46-Jährige 1996 in die USA ausgewandert. Der Plan ging auf, sie verdiente in Foto-Sessions gutes Geld - doch legal soll das nicht gewesen sein.

Medien wie politico.com, der britische Indipendent und businessinsider.com berichten, aus Verträgen von Melanias damaligem Managements gehe hervor, dass sie zwischen dem 10. September und dem 15. Oktober 1996 für zehn Model-Jobs mehr als 20.000 US-Dollar eingenommen habe. Da sie nach den Berichten damals aber nur mit einem Besucher-Visum in die Vereinigten Staaten gekommen sein soll, hätte sie in dieser Zeit keiner bezahlten Arbeit nachgehen dürfen. Erst drei Tage später, am 18. Oktober, soll demnach ihr Visum in ein Arbeitsvisum umgewandelt worden sein. 

Heutzutage könnte die fotogene First Lady möglicherweise sogar des Landes verwiesen werden. Bekannterweise hatte Donald Trump kurz nach seiner Amtseinführung versucht die Abschiebungs-Richtlinien auszuweiten.

Allerdings darf man wohl davon ausgehen, dass Donald Trumps schützende Hand über seiner Melania schwebt.

hn

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