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Israel weist Witwe eines Attentäters aus

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Ein Einschussloch im Fenster der Synagoge in Jerusalem zeugt von dem Attentat.
Ein Einschussloch im Fenster der Synagoge in Jerusalem zeugt von dem Attentat. © dpa

Jerusalem - Mit einer drastischen Maßnahme hat die israelische Regierung auf das Synagogen-Attentat von vergangener Woche reagiert. Die Witwe des Attentäters muss nun das Land verlassen.

Die israelische Regierung hat am Mittwoch der Witwe eines der beiden Synagogen-Attentäter das Aufenthaltsrecht entzogen. "Ich habe angeordnet, Nadja Abu Dschamal das Recht zum Verbleib im Lande zu entziehen. Jeder, der sich auf Terror einlässt, muss sich bewusst sein, dass das wahrscheinlich auch Auswirkungen auf seine Familienangehörigen hat", teilte Innenminister Gilad Erdan mit. Menschenrechtler kritisierten die Maßnahme als Amtsmissbrauch.

Die Cousins Udai und Ghassan Abu Dschamal aus einem arabischen Wohnviertel in Ost-Jerusalem hatten vergangene Woche bei einem Attentat auf eine Synagoge am Westrand der Stadt vier Rabbiner und einen Polizisten getötet, bevor sie erschossen wurden. Die aus dem Westjordanland stammende Witwe Ghassans hatte nach Angaben von Minister Erdan im Zuge der Familienzusammenführung ein Aufenthaltsrecht bekommen, so wie alle Ehepartner von israelischen Bürgern oder den eingesessenen palästinensischen Bewohnern Ost-Jerusalems, die ein unbegrenztes Bleiberecht haben.

Israel hat nach einer Serie von Anschlägen in den vergangenen Wochen Strafmaßnahmen auch gegen die Familien der in den meisten Fällen am Tatort oder auf der Flucht erschossenen Täter ergriffen. Dazu gehört die Zerstörung ihrer Wohnungen. Regierungschef Benjamin Netanjahu hat zudem am Sonntag neue Gesetze angekündigt, die die Ausweisung und den Entzug von erworbenen Sozialleistungen für nationalistisch motivierte Gewalttäter und auch Angehörige, die sie unterstützt oder ermuntert haben, ermöglichen soll.

Die israelische Bürgerrechtsgruppe B'tselem verurteilte die angekündigte Ausweisung der Witwe Abu Dschamal. "Das ist Amtsmissbrauch seitens des Ministers und eine Form der Kollektivstrafe", sagte Sprecherin Sarit Michaeli der AFP. "Es gibt gegen die Frau keine Vorwürfe und man kann sie nicht aus der Stadt werfen, in der sie seit Jahren lebt." Michaeli fügte verallgemeinernd hinzu: "Wohnrecht und Ansprüche auf Sozialleistungen sind keine Geschenke oder Begünstigungen, die die Behörden nach Belieben gewähren und wegnehmen dürfen. Sie gehören zur Existenzgrundlage der Leute."

Bereits am Sonntag entzog der Innenminister einem palästinensischen Einwohner das Aufenthaltsrecht, der 2001 als Komplize eines Selbstmordattentäters agierte und eine zehnjährige Haftstrafe verbüßt hatte.

AFP

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