Entlastungspaket 2022: Energiepauschale von 300 Euro beschlossen – wer sie bekommt
Die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 wurde nun offiziell beschlossen. Wer die einmalige Pauschale bekommt und wann.
Berlin – Der seit Monaten anhaltende Ukraine-Krieg belastet auch die deutsche Wirtschaft. Verbraucher merken das an hohen Spritpreisen und den steigenden Kosten für viele Lebensmittel – auch Lidl erhöht jetzt drastisch seine Preise. Um den Bürgern entgegenzukommen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Entlastungspaket 2022 auf den Weg gebracht. Darunter fällt die Energiepreispauschale von 300 Euro, der Bundestag und Bundesrat heute ebenso wie dem Tankrabatt und dem 9-Euro-Ticket zugestimmt haben. Wann und für wen tritt die Maßnahme in Kraft?
Energiepauschale von 300 im Entlastungspaket 2022 beschlossen – wann sie in Kraft tritt
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine und den damit verbundenen Diskussionen um den Bezug von Öl und Gas aus Russland werden die Energiekosten in Deutschland merklich in die Höhe getrieben. Das wirkt sich insbesondere auf die Benzin-, Strom- und Heizkosten aus. Um dem einen Ausgleich zu verschaffen und die Bürger ein wenig zu entlasten, wurde die Energiepreispauschale auf den Weg gebracht – und heute final beschlossen.

Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll 44 Millionen Erwerbstätige in Deutschland entlasten. Dem Gesetzesentwurf zufolge erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Einmalzahlung, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind. Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale voraussichtlich mit der Lohnzahlung im September. Einer Pressemitteilung der SPD zufolge soll die Auszahlung „zügig und ohne bürokratische Hürden“ erfolgen.
Entlastungspaket 2022: Wer von der Energiepreispauschale von 300 Euro profitiert
Selbstständige erhalten die Energiepreispauschale von 300 Euro durch eine Senkung ihrer Steuer-Vorauszahlung ebenfalls im September. Arbeitnehmer, die am 1. September kein Arbeitsverhältnis nachweisen können und Selbstständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt, heißt es in der Mitteilung der SPD.
Doch was zunächst durchweg positiv klingt, hat auch einen Haken: Die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket ist steuerpflichtig. Nur wer unter dem Steuerfreibetrag bleibt, profitiert also von der vollen Summe der Unterstützung. Die Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden von den 300 Euro abgezogen – einer Berechnung des Bundes zufolge bleiben einem Steuerzahler, der 3500 Euro brutto verdient und sich in Steuerklasse 1 befindet, nach der Versteuerung der Energiepreispauschale lediglich 159 Euro netto.
Rentner sind von der Energiepauschale ausgeschlossen – doch mit einem Trick kommen sie an die 300 Euro
Rentner ziehen allem Anschein nach bei der Verteilung der Energiepreispauschale generell den Kürzeren. Denn die meisten Menschen im Ruhestand sind nicht steuerpflichtig – und fallen aus dem Grund durch das Raster der Energiepauschale. Doch es gibt einen Trick, wie auch Rentner die 300 Euro erhalten können. Betroffene müssen nur einen Tag im Jahr 2022 als Minijobber arbeiten und das als „selbstständige Arbeit“ in der Steuererklärung angeben – auf dem Weg erhalten auch Rentner den Zuschuss.
Studenten werden ebenfalls von der Energiepreispauschale ausgeschlossen, doch auch sie können dem Minijob-Trick nachgehen und auf dem Weg von den 300 Euro profitieren.
Entlastungspaket 2022 enthält zusätzlich: Kinderbonus, 9-Euro-Ticket, Tankrabatt, Hartz-IV-Zuschuss
Neben der Energiepauschale von 300 Euro enthält das Entlastungspaket zur Unterstützung der Bürger das 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn – das nun eventuelle sogar bis Dezember verlängert werden soll sowie den Kinderbonus und einen Tankrabatt. Auch für Hartz-IV-Empfänger ist eine Einmalzahlung vorgesehen.