Jobcenter müssen PKV für Hartz-IV-Empfänger bezahlen

Kassel - Die Jobcenter müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts für privat krankenversicherte Hartz-IV-Bezieher die Beiträge in voller Höhe übernehmen.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, musste auch als Hartz-IV-Empfänger in seiner privaten Krankenversicherung bleiben und dafür im Jahr 2009 monatlich 207,39 Euro bezahlen. Das Jobcenter in Saarbrücken müsse diese Kosten übernehmen, da sonst das “verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter SGB-II-Leistungsempfänger betroffen“ wäre, urteilten die Bundesrichter am Dienstag in Kassel (B 4 AS 108/10 R ).
“Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung des Beklagten zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe.“
dpa