Keine Diäten-Erhöhung ab 1. Juli für Abgeordnete

Berlin - Die umstrittene Diätenerhöhung für die 631 Bundestagsabgeordneten kann nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten.
Das Bundespräsidialamt hatte die Prüfung des Gesetzes für eine grundlegende Reform der Parlamentarier-Bezüge am Montag noch nicht abgeschlossen. Bundespräsident Joachim Gauck hat den Text bisher nicht unterzeichnet.
Vorgesehen war, dass die Diäten in zwei Stufen steigen: An diesem Dienstag zunächst von bisher 8252 auf 8667 Euro im Monat und Anfang kommenden Jahres weiter auf 9082 Euro. Allerdings kann die Erhöhung auch rückwirkend in Kraft treten.
Nach Angaben der Bundesregierung hat ein Fehler im ursprünglichen Text die üblichen Abläufe verzögert. Demnach war das im Februar beschlossene Gesetz am 18. März vom Bundesrat genehmigt worden. „Weil ein technischer Verweis im Gesetzestext fehlerhaft war“, sei es zu einer Verzögerung gekommen, sagte eine Regierungssprecherin am Montag.
Bundestag und Bundesrat mussten der korrigierten Fassung erneut zustimmen. Am 14. Mai leitete das Innenministerium den Text dann an das Kanzleramt weiter. Von dort wurde er nach Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin am 19. Mai dem Präsidialamt zugeleitet.
dpa