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Kolpingwerk muss Bundesmittel zurückzahlen

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Undatiertes Archivbild zeigt den deutschen Priester und Sozialreformer Adolph Kolping (1813-1865). 1846 einen Gesellenverein, der zum Ausgangspunkt des Kolpingwerks wurde.
Undatiertes Archivbild zeigt den deutschen Priester und Sozialreformer Adolph Kolping (1813-1865). 1846 einen Gesellenverein, der zum Ausgangspunkt des Kolpingwerks wurde. © -

Köln - Das katholische Kolpingwerk muss Entwicklungshilfe in Höhe von bis zu 300 000 Euro an den deutschen Staat zurückzahlen. Die Mittel sollen falsch eingesetzt worden sein.

Grund dafür sind Vorwürfe gegen einen Partner der Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes (SEK) in Paraguay, der die Bundesmittel anders als genehmigt eingesetzt haben soll.

Dies geht aus einem internen Prüfbericht des Bundesentwicklungsministerium hervor, der Projekte von 2002 bis 2007 untersucht hat, sagte SEK-Geschäftsführer Hans Drolshagen der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch in Köln. Steuergelder seien aber nicht veruntreut worden. Grund für die Rückzahlungsforderung seien fehlende Genehmigungen beim Bau eines Berufsbildungszentrums in dem südamerikanischen Staat. “Der Partner hat in Paraguay größer gebaut als geplant und dazu teilweise keine Genehmigung gehabt“, sagte Drolshagen. “Wir stehen für das Projekt gerade. Wir haben das Geld bekommen, weitergegeben - und wir werden nun haftbar gemacht.“ Das Zentrum arbeite allerdings erfolgreich, auch sei kein finanzieller Verlust entstanden.

dpa

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