Länder und Rot-Grün klagen gegen Atomgesetz

Berlin - Zwei Monate nach Inkrafttreten des reformierten Atomgesetzes reichen fünf Bundesländer sowie SPD und Grüne Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein.
Fünf Bundesländer sowie SPD und Grüne klagen gegen das reformierte Atomgesetz. Die Normenkontrollklagen, die sich vor allem gegen den Beschluss ohne Zustimmung des Bundesrats wenden, sollen am Montag in Berlin vorgestellt werden.
Zum einen werden die Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ihre Klagen vorstellen und zum anderen die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen. Mit der Entscheidung von Schwarz-Gelb gibt es bis mindestens 2035 oder je nach Strommengenproduktion bis 2040 Atomkraft in Deutschland.
Die Bundesregierung hielt eine Zustimmung der Länderkammer zu den im Schnitt zwölf Jahre längeren Laufzeiten nicht für erforderlich. Union und FDP haben im Bundesrat keine Mehrheit, daher wäre bei einer Einbindung der Länder das neue Atomgesetz nicht möglich gewesen. Die Gegenseite argumentiert, dass die Länder von der Entscheidung stark betroffen seien, da sie die Atomaufsicht über die Atommeiler in ihrem Gebiet hätten und mögliche Nachrüstungen abnehmen müssen.
dpa