„Ohne Anwalt in den Mühlen der Justiz“: Hat das Innenministerium beim Polizeigesetz gelogen?

Wer in Haft kommt, erhält einen Anwalt zur Seite gestellt. So ist das übliche Prozedere. Mittlerweile ist klar: Das bayerische Polizeiaufgabengesetz weicht dieses wichtige Recht auf - obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet.
Update vom 24. Januar 2019: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat im Interview mit dem Münchner Merkur Nachbesserungen beim Polizeiaufgabengesetz angekündigt - und dabei indirekt Kritik am Gesetz und seinem Ministerium (siehe unten) bestätigt. Es müsse künftig klar ersichtlich sein: „Wo immer eine längerfristige Gewahrsamnahme erfolgt, muss unmissverständlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden", sagte Herrmann unter anderem.
München/Schweinfurt - Mai war es, der bayerische Rekordsommer hatte gerade erst begonnen, da erhitzte die bevorstehende Verabschiedung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) die Gemüter. 30.000 Menschen gingen in München auf die Straße. Aber auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) tobte. Der Proteste wegen. Eine "Desinformationskampagne" und „blanke Lügen“ warf der Minister den Gegnern der Novelle vor - ein drastischer Vorwurf aus dem Munde eines erfahrenen Politikers. Wenn auch keine außergewöhnliche Behauptung in den vergangenen Monaten.
Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet
Gerade vor dem Hintergrund dieser Anschuldigungen brisant: Ein bislang wenig bekannter Fall wirft nun Zweifel an Äußerungen aus Herrmanns Ministerium auf. Denn das Innenministerium sowie Polizeivertreter haben ganz offensichtlich zweifelhafte Informationen zum Gesetz herausgegeben. Zunächst im Landtag – und bis heute weiterhin sowohl in Broschüren als auch im Internet. Dabei geht es um keine Lappalie. Sondern um die Frage, ob es das PAG möglich macht, Menschen ohne anwaltlichen Beistand wochen- oder gar monatelang in Haft zu bringen.
Das Innenministerium verneint diese Möglichkeit öffentlich. „Klar!“ heißt es in einem „Fragen und Antworten“-Text des Ministeriums unter dem Punkt „Kann sich der in Gewahrsam genommene verteidigen“. Das Gericht stelle „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“. Tatsächlich stimmt das aber nicht – und es ist offiziellen Dokumenten zufolge bereits zu mindestens einem Fall gekommen, in dem Menschen in Bayern ohne Rechtsbeistand für längere Zeit festgesetzt wurden. In Unterfranken kamen zehn Geflüchtete ohne Anwalt in mehrwöchigen Vorbeugegewahrsam, wie eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm belegt.
Genau das ist ein massiver Einschnitt in bewährte Gepflogenheiten der Justiz. Das eigentlich übliche, lange eingespielte Prozedere dürfte jeder Deutsche aus TV-Krimis wie dem "Tatort" kennen: Wer nicht nur vorübergehend fest-, sondern aufgrund einer Anzeige nach Strafprozessordnung in Untersuchungshaft genommen wird, hat Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Wer aber auf Grundlage des PAG festgenommen wird, für den verweist das Gesetz auf Regelungen der „freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Ihm kann das Gericht einen „Verfahrenspfleger“ stellen – der nicht in jedem Fall Anwalt sein muss. Pflicht ist das nicht.
Strafrechtler rügt „glatte Fehlinformationen“
Auch in der Praxis ist das so geschehen. Auf die entscheidende Begebenheit wies der Münchner Strafrechtler Hartmut Wächtler Ende vergangener Woche bei der Vorstellung einer weiteren Verfassungsbeschwerde gegen das PAG hin. „Glatte Fehlinformationen“ wirft er Herrmann und seinem Ministerium vor. Wächtler sieht Belege dafür, dass Menschen ohne Kontakt zu einem Anwalt über Wochen weggesperrt wurden, wie er Merkur.de vergangene Woche sagte.
Ereignet hat sich der entsprechende Fall bereits kurz nach Verabschiedung des Gesetzes im Juni in einer Schweinfurter Asylunterkunft – betreffen könnte die Regelung gleichwohl jeden Menschen, der sich in Bayern aufhält. In Schweinfurt war es nach der Festnahme eines Mannes zu einer Konfrontation zwischen Polizei und Geflüchteten gekommen. Auch einen tätlichen Angriff gab es: Einem Bericht des BR zufolge warf ein Mann eine gefüllte PET-Flasche.

Festgenommen wurden aber auch zehn „Rädelsführer“. Von ihnen sind offenbar mindestens sieben in so genannten „Unterbindungsgewahrsam“ geblieben, obwohl (oder weil) gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Claudia Stamm (MUT) hervor, die Merkur.de vorliegt.
„Ich dachte: Das muss doch jeder Juristen-Seele zuwiderlaufen“
Wächtler versuchte auf einen Hinweis Stamms hin, die Rechtsvertretung der Betroffenen zu übernehmen – und wurde abgewiesen, wie Wächtler und Stamm gegenüber Merkur.de sagen. Auch das zuständige Gericht bestätigte das. „Die Vorschriften der Artikel 17 fortfolgende im Polizeiaufgabengesetz sehen nicht vor, dass seitens des Gerichts ein anwaltlicher Vertreter beigeordnet werden muss“, begründete das Amtsgericht Schweinfurt dem Deutschlandfunk diesen Umstand.
Für Stamm war die heikle Regelung schon vor Verabschiedung des Gesetzes ersichtlich. Sie reichte im April einen Änderungsantrag im Innenausschuss ein – obwohl sie eigentlich die Novelle als ganze ablehnt, wie sie sagt. „Weil ich dachte, an dieser Stelle muss das doch gefixt werden“, erklärt sie. „Ich konnte mir nicht vorstellen, dass die Juristen der anderen Parteien das durchwinken. Das muss doch zumindest jeder Juristen-Seele zuwiderlaufen.“
„Salami-Taktik“: CSU musste im Innenausschuss zurückrudern
Tatsächlich kam es anders. Alle Parteien stimmten gegen den Änderungsantrag. Nach Angaben Stamms – die selbst bei der Sitzung nicht anwesend sein konnte - auch, weil Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer laut Sitzungsprotokoll behauptete, auch ein in Vorbeugegewahrsam Genommener nach dem PAG würde einen Anwalt zur Seite gestellt bekommen.
In einer folgenden Sitzung des Verfassungsausschusses habe sie die Sache geraderücken wollen, berichtet Stamm. Mit gewissem Erfolg: „Die CSU musste dann zugeben, dass das so nicht stimmt“, sagt sie. Immerhin die Oppositionsfraktionen stimmten daraufhin für ihren Änderungsantrag. Die CSU konnte das Vorhaben freilich mit ihrer absoluten Mehrheit unverändert durchwinken - so, wie später auch im Landtag.
Lesen Sie auch: Fragen und Antworten zum PAG - trägt die Polizei in Zukunft Handgranaten?
„Fakt ist, dass das Innenministerium und CSU-Abgeordnete definitiv Dinge behaupten, die nicht stimmen - und erst nach und nach zugegeben haben, wie es wirklich ist“, sagt Stamm. Sie attestiert ihnen eine „Salami-Taktik“ bei der Preisgabe heikler Fakten. „Vielleicht hält man es für nötig, für dieses Narrativ, das Gesetz sei nur zur Hilfe der Polizei da, Dinge herauszugeben, die nicht stimmen.“ Stamm sieht den Ablauf der Debatte zugleich als "Armutszeugnis" auch für die restlichen Landtagsparteien. "Es kann doch nicht sein, dass es da die fraktionslose Abgeordnete braucht, um auf einen Missstand hinzuweisen."
Kritik am PAG: „Das ist doch kein Rechtsstaat“
Mittlerweile ist das Gesetz samt der umstrittenen Anwalts-Regelung seit einigen Monaten in Kraft. Sowohl Stamm als auch Wächtler sehen darin einen schwerwiegenden Mangel. „Das ist doch kein Rechtsstaat, wenn man jemanden, der noch nicht mal etwas getan hat, schlechter stellt als einen Straftatverdächtigen“, betont Stamm, „das ist ein No-Go“. Denn jetzt sei es möglich, „dass man in den Mühlen der Justiz verschwindet, ohne einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben.“ Ein Umstand, der Stamms „gesamten Rechtsverständnis widerspricht“, wie sie betont.
Alle Neuigkeiten zur bayerischen Landtagwahl am Sonntag finden Sie in unserem-News-Ticker
Auch das Innenministerium hat sich auf Anfrage von Merkur.de zu der umstrittenen Klausel geäußert. Grundsätzlich könne jeder Betroffene einen Rechtsanwalt seiner Wahl konsultieren, erklärte ein Sprecher. Könne er sich keinen Anwalt leisten, gebe es zwei Möglichkeiten: Mittellose Betroffene bekämen auf Antrag einen Rechtsbeistand - zudem könne das Gericht eben einen „Verfahrenspfleger“ bestellen.
Im Falle eines längerfristigen Gewahrsams von mehr als 14 Tagen, „kommt man nach unserer Auffassung zu dem Ergebnis, dass die Beiordnung eines Verfahrenspflegers angezeigt ist“, heißt es aus dem Innenministerium. Die Entscheidung obliege gleichwohl dem Gericht. Dass die Gerichte aber nicht unbedingt dieser Auffassung folgen, hat sich bereits gezeigt. Und die Auskunft klingt wesentlich weniger eindeutig als das „klar!“ aus den „Fragen und Antworten“ des Ressorts.
PAG: Keine Vorbeugung – sondern leichtere Inhaftierung ohne Anwalt?
Der Strafrechtsexperte Wächtler weist zudem auf weiterreichende Gefahren hin. Im Fall der Schweinfurter Geflüchteten etwa ist das Gesetz seiner Einschätzung nach wohl nicht zur Vorbeugung gegen Straftaten eingesetzt worden – sondern eher „um die Inhaftierung zu erleichtern“. Offenbar hätten die Vorwürfe für eine U-Haft nicht ausgereicht. Das, obwohl selbst das Innenministerium in der Antwort auf Stamms Anfrage von festgenommenen „Straftätern“ spricht.
Auch für die jüngste Verfassungsbeschwerde gegen das PAG hatte der Schweinfurter Fall übrigens Konsequenzen. Denn laut Stamm und Wächtler ist bis heute unklar, wohin die Betroffenen nach ihrem Gewahrsam gebracht wurden: „Wo sie sind, weiß nur die Regierung von Unterfranken“, meint Wächtler. Nur sie als persönlich Betroffene hätten aber den konkreten Gesetzespassus in die Beschwerde einbringen können.
Ganz allgemein unwohl ist bei diesen und anderen Klauseln des Gesetzes auch Fred Heussner, dem Sprecher des NoPAG-Bündnisses, das schon die Großdemonstration im Mai gegen das Gesetz organisiert hatte. Man wolle weiter auf die Straße gehen, bis eine Rücknahme erreicht ist, erklärte er bei der Vorstellung der Verfassungsbeschwerde. Es sei gar nicht zu überschätzen, „wie gefährlich all das für uns werden kann, in Zeiten des Rechtsrucks“, betonte Heussner. Gesetze gelten eben für alle Menschen – und Gesetzeslücken können je nach politischem Klima allen zum Verhängnis werden.
Auch interessant: Landtagswahl Bayern - diese Ziele vertreten die einzelnen Parteien
fn