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Mehr Hilfen für verwundete Soldaten

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Berlin - Soldaten mit körperlichen oder seelischen Verwundungen können neue Hoffnung schöpfen. Das beschloss der Bundestag - überraschend einheitlich. Was das bedeutet:

Soldaten mit körperlichen oder seelischen Verwundungen können neue Hoffnung schöpfen. Der Bundestag beschloss am Freitag in seltener Einmütigkeit, die Leistungen für Verwundungen bei Auslandseinsätzen deutlich zu verbessern. Auch die Linkspartei, die ansonsten Auslandseinsätze der Bundeswehr ablehnt, stimmte dem Gesetz zu.

Hintergrund der Neuregelung ist die sprunghaft gestiegene Zahl psychischer Erkrankungen durch den Afghanistan-Krieg. Bis September wurden 587 deutsche ISAF-Soldaten in den Bundeswehreinrichtungen wegen eines posttraumatischen Belastungssyndroms (PTBS) behandelt. Das liegt über der Gesamtzahl des Jahres 2010 mit 557 solchen Fällen.

Einfache Anerkennung einer “militärtypischen“ PTBS

Kern des Gesetzes ist eine leichtere Anerkennung einer “militärtypischen“ psychischen Erkrankungen. Künftig soll es ausreichen, dass diese Verwundung - sowohl Posttraumatische Belastungsstörungen als auch Depressionen und Ähnliches - glaubhaft gemacht werden. Zudem soll bereits ab einem Schädigungsgrad von 30 Prozent eine berufliche Perspektive in den Streitkräften mit der Übernahme zum Berufssoldaten möglich sein.

Die vereinfachte Anerkennung des Verwundungsgrades rückwirkend zum 1. Juli 1992 gelten, also mit dem Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Seitdem haben den Angaben zufolge mehr als 400 Bundeswehrsoldaten dauerhafte seelischen Verwundungen erlitten. Hinzu kommt eine deutlich höhere Dunkelziffer.

Höhere Entschädigungssummen

Vorgesehen sind in der Vorlage auch höhere Einmalleistungen bei Verwundungen mit einem Schädigungsgrad von mehr als 50 Prozent. Das wäre etwa der Fall, wenn ein Arm oder Bein fehlt. Dann soll die Entschädigung von 80.000 auf 150.000 Euro für den Soldaten und von 60.000 auf 100.000 für die Witwe und die versorgungsberechtigten Kinder steigen. Diese Regelungen sollen mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar kommenden Jahres gelten.

Wichtig dürfte insbesondere für Reservisten der verbesserte Schadensausgleich sein, wenn künftig der Bund beim Ausfall der Lebensversicherung durch aktives Kriegsrisiko eintritt. Die Regeln sollen grundsätzlich auch für Zivilisten in besonderen Auslandsverwendungen gelten.

dapd

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