Merk fordert Vorratsdatenspeicherung

München - Nach den Anschlägen in Norwegen hält Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unverzichtbar.
Alles, was möglich sei, um die Kommunikationswege von kriminellen Netzwerken nachverfolgen zu können, müsse auch getan werden. “Wir brauchen einen Zeitraum von mehreren Monaten, in denen Verbindungsdaten sicher auf Vorrat gespeichert werden“, sagte Merk nach Ministeriumsangaben am Montag. “Wie will ich überprüfen, ob ein Täter alleine gehandelt hat oder Teil einer größeren Gruppe ist, wenn ich maximal sieben Tage in die Vergangenheit schauen kann und dies auch bloß dann, falls der Anbieter überhaupt Daten speichert?“
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hatte in Berlin zu ähnlichen Vorstößen gesagt, die Vorgänge in Norwegen böten keine “zusätzlichen Argumente“ für die innenpolitische Debatte in Deutschland - wie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Das Sicherheitsniveau in Deutschland sei jetzt schon sehr hoch.
Merk betonte dagegen, dass bei Anschlagsplänen nur ein mehrmonatiger Überblick darüber, “wer mit wem telefoniert, wer wem eine E-Mail oder SMS geschickt hat“ den Ermittlern eine Chance gebe, Mittäter, Gleichgesinnte oder Hintermänner aufzuspüren. “Wollen wir uns wirklich vorwerfen lassen, nicht alles Mögliche getan zu haben, um organisierte Aktionen aufzudecken?“, fragte die Justizministerin.
Zuvor nahm auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, den Bombenanschlag in Oslo und das Massaker unter den Teilnehmern eines Jugendcamps auf der Insel Utøya zum Anlass, in der “Passauer Neuen Presse“ die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt, wonach Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden durften. Seitdem streitet die Koalition über eine Neuregelung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürwortet ein Verfahren, bei dem Daten grundsätzlich nur bei einem konkreten Anfangsverdacht gesichert werden sollen. Dies hält die Union für unzureichend.
dpa