Ministerin Schröder schwanger: Was passiert mit ihrem Amt?

Berlin - Im Kabinett sorgte die Nachricht über Kristina Schröders Schwangerschaft am Mittwochmorgen für große Freude. Doch wie geht es dann im Bundesfamilienministerium weiter?
Die schwangere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wird ihr Amt trotz der Geburt ihres Kindes weiterführen. Schröder werde in der gesetzlichen Mutterschutzzeit zu Hause bleiben, aber das Amt nicht ruhen lassen, sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch in Berlin.
Das ist Ministerin Kristina Schröder
Über die “Bild“-Zeitung hatte die 33-jährige Schröder die Schwangerschaft bekannt gemacht. Die Geburt wird für Juli erwartet. Die Sprecherin kündigte an, die Ministerin werde ihr Amt weiterführen und notwendige Entscheidungen persönlich treffen. Andere Minister hätten dies vom Krankenbett ebenfalls bereits getan, sagte die Sprecherin mit Blick auf Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Die Familienpolitik könne “in gewohnter Weise weitergeführt werden“. Regierungssprecher Steffen Seibert äußerte sein Unverständnis über die plötzliche Diskussion über Schröders Zukunft. Alle sprächen immer über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte Seibert. “Nun wird zum ersten Mal eine Ministerin im Amt schwanger, und es werden gleich den ganzen Morgen schon die Fragen gestellt: 'Wie um Gottes Willen soll das gehen?'“
“Das ist eine Situation, die ist im Übrigen in anderen Kabinetten in Europa auch schon vorgekommen ist und hat nicht zur Einstellung der Regierungstätigkeit in diesen Ländern geführt“, hob der Regierungssprecher hervor. “Wir sind ganz sicher, dass das auch in Deutschland möglich sein wird. Wir freuen uns mit dem Paar und werden es auf diesem Wege unterstützen.“
Im Kabinett war die Schwangerschaft am Mittwochmorgen “ein Grund zu großer Freude“, wie Seibert beschrieb. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe Schröder “von Herzen Glück gewünscht“. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt. In dieser Zeit ist die Schwangere von der Arbeit freizustellen, darf aber auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Nach der Geburt gilt für acht Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot. Im normalen Geschäftsbetrieb soll Schröder während dieser Zeit von ihren Staatssekretären vertreten werden.
dapd