Umzug, Gurtpflicht, Hautcremes: Das ändert sich ab 1. Februar
Berlin - Zum Monatswechsel treten neue Gesetze in Kraft. Besonders wer einen Umzug plant, sollte eine der Neuerungen nicht aus den Augen verlieren.
Jeder neue Monat bringt in Deutschland auch einige Gesetzesänderungen. Im Februar müssen unter anderem Wohnortwechsler und Autofahrer besonders aufpassen:
So können die Kosten für einen beruflich bedingten Umzug künftig stärker als bisher beim Fiskus geltend gemacht werden. Zum 1. Februar wird die „Umzugskostenpauschale“ erneut angehoben. Zu den weiteren Neuregelungen gehört nach Angaben der Bundesregierung ferner eine erweiterte Gurtpflicht beim Transport von Rollstuhlnutzern. Zudem dürfen Hautcremes keinen allergieauslösenden Wirkstoff enthalten. Die Neuregelungen, die im Februar in Kraft treten im Überblick:
Umzugskostenpauschale steigt
Die Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug können seit Längerem als Werbungskosten angegeben werden. Zum 1. Februar 2017 werden nun die steuerlich absetzbaren Pauschbeträge erhöht. Für Singles steigt die Pauschale um 18 auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1.528 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale von 329 auf 337 Euro.
Des Weiteren gilt: Kommt ein Kind in der neuen Schule nicht mit und benötigt daher Nachhilfeunterricht, konnten diese Kosten nach früheren Angaben des Steuerzahlerbundes bislang bis maximal 1882 Euro abgesetzt werden. Ab Februar sind es nun bis zu 1.926 Euro.
Neue Gurtpflicht für Rollstuhlfahrer
Ab 1. Februar wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sie besagt, dass sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein müssen.
Die Regelung gilt nach Regierungsangaben seit Juni 2016, wird aber erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro. Weitere Informationen zur Gurtpflicht bietet online unter anderem der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen an.
Inhaltsstoff in Hautcremes verboten
Künftig darf laut Bundesregierung der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöse, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gelte für sämtliche Kosmetikprodukte, die vom 12. Februar an in den Handel kommen.
Das heißt zugleich: Wer sich auf Karnevals- oder Faschingsfesten auch mithilfe von Partyschminke verkleidet und die entsprechenden Produkte schon vor dem 12. Februar gekauft hat, sollte nochmal einen genauen Blick auf die Inhaltsstoffe werfen.
Schlichtungsstellen: Unternehmen müssen Kunden informieren
Schon seit einiger Zeit gibt es für deutsche Unternehmen und ihre Kunden die Möglichkeit, Streitigkeiten über Mängel über Verbraucherschlichtungsstellen statt mithilfe von aufwendigen und teuren Gerichtsverfahren zu klären. Bis Ende 2019 sollen die Länder sogenannte Universalschlichtungsstellen einrichten. Verschiedene branchenspezifische und private Einrichtungen gibt es bereits jetzt.
Ab 1. Februar müssen Unternehmen laut Bundesjustizministerium „klar und verständlich“ informieren, ob sie solche Streitbeilegungsverfahren anbieten - entweder direkt auf ihrer Homepage oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn im jeweiligen Geschäftsfeld die Teilnahme verpflichtend ist, müssen auch Anschrift und Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle genannt werden. Ausgenommen von Informationspflicht sind nur kleine Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.
dpa/fn/Video: Glomex