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Neues Gesetz schließt Stasi-Mitarbeiter aus Jahn-Behörde aus

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Roland Jahn leitet zurzeit die Behörde für Stasiunterlagen © dpa

Berlin - Die ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in der Stasiunterlagenbehörde müssen sich einen neuen Arbeitsplatz suchen. Wolfang Thierse kritisiert den Ansatz der Bundesregierung heftig.

Die ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in der Stasiunterlagenbehörde

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müssen sich einen neuen Arbeitsplatz suchen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein neues Stasiunterlagengesetz, das die Versetzung der 47 Betroffenen innerhalb des Bundesdienstes bei gleicher Bezahlung vorsieht. Das Gesetz wurde gegen den Protest von SPD, Grünen und Linken beschlossen. Außerdem wird die Frist zur Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst bis 2019 verlängert und das Recht auf Akteneinsicht erweitert.

Die Kritik von SPD und Grünen - die einer Gesetzesänderung in der Debatte grundsätzlich nicht entgegen standen - entzündete sich vor allem an dem geplanten Rausschmiss der Ex-Stasi-Mitarbeiter aus der von Roland Jahn geleiteten Behörde. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse von der SPD sprach von einem “de facto rückführenden Einzelfallgesetz“. Die 47 Mitarbeiter seien mittlerweile seit 20 Jahren in der Behörde tätig und hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Eine Lösung des Dilemmas könne es nur “in arbeitsrechtlich einwandfreier Weise“ geben, sagte Thierse. Es gehe “um das rechte Maß“, die SPD könne deshalb nicht zustimmen.

SPD und Grüne sprachen sich auch gegen die geplante Änderung der Überprüfungsmöglichkeiten aus. Laut Gesetz sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Antrag des Dienstherrn bereits ab der Gehaltsgruppe A9/E9 auf eine frühere informelle oder hauptamtliche Stasi-Tätigkeit überprüft werden können. SPD und Grünen hingegen wollen eine Überprüfung nur in Fällen, in denen tatsächliche Anhaltspunkte für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen.

Die Linksfraktion lehnte den Gesetzentwurf generell ab. Die Linke-Abgeordnete Rosemarie Hein begrüßte die Aufarbeitung der SED-Vergangenheit. Opfer müssten dauerhaft ein Recht auf Akteneinsicht haben, erklärte sie, bekräftigte aber auch die Haltung ihrer Fraktion, die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit ins Bundesarchiv zu überführen, um eine schnellere und bessere Aufklärung zu garantieren.

Keine Angst mehr vor Begegnung mit Ex-Spitzeln

Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp sagte, die neuen Regeln zur Überprüfung sorgten für Transparenz und für Vertrauen in die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Zum Thema Versetzung erklärte sie, es sei eine für die Opfer unerträgliche Situation, wenn sie in der Behörde ehemaligen Stasi-Mitarbeitern begegneten. Man setze zudem auf eine einvernehmliche Lösung. Vorwürfe wie den, die Regierungskoalition veranstalte eine Hetzjagd, wies Philipp ausdrücklich zurück.

Ähnlich äußerte sich der FDP-Abgeordnete Reiner Deutschmann. Kein Opfer sollte einem ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit gegenüber sitzen müssen, sagte er.

Das Gesetz sorgt jetzt dafür, dass nicht noch weitere Ex-Stasi-Mitarbeiter in die Jahn-Behörde aufgenommen werden. Es enthält ein Beschäftigungsverbot für ehemalige informelle und hauptamtliche Mitarbeiter der Staatsicherheit in der Stasi-Unterlagen-Behörde.

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