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Neuer Befangenheitsantrag im NSU-Prozess

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Im NSU-Prozess konnte Beate Zschäpe nicht als Verfasserin des "NSU-Briefes" überführt werden.
Im NSU-Prozess konnte Beate Zschäpe nicht als Verfasserin des "NSU-Briefes" überführt werden. © dpa

München - Im NSU-Prozess hat Beate Zschäpe einen neuen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt. Sie wirft ihm vor, dass er sich sein Urteil längst gemacht hätte.

Im Münchner NSU-Prozess hat die Hautangeklagte Beate Zschäpe am Donnerstag erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen lassen. Er haben habe versucht, auf unzulässige Weise ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1996 als Beweismittel einzubringen, warf der Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer dem Richter vor.  Das lasse darauf schließen, „dass das Ergebnis für den Vorsitzenden bereits feststeht“. Die Verteidigung des mitangeklagten Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an.

Anklage und Nebenklage nahmen den Richter dagegen in Schutz und warfen der Verteidigung vor, die „Verhandlungsführung an sich zu reißen“, die nach dem Gesetz dem Vorsitzenden zustehe. Bundesanwalt Herber Diemer forderte, den Prozess bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag fortzusetzen, was die Verteidigung aber ebenfalls ablehnte.

Entzündet hat sich der Konflikt an der Aussage eines thüringischen Kriminalbeamten, der Zschäpe vor dem Abtauchen des NSU in den Untergrund vernommen hatte. Der Polizist sollte über eine Vernehmung von Zschäpe aus dem Jahr 1996 berichten. An die konnte er sich aber kaum erinnern. Er habe aber vor kurzem das Protokoll gelesen. Die Anwälte kritisierten, das Gericht wolle den Polizisten jetzt zu seiner Protokoll-Lektüre vernehmen und nicht zu seiner eigenen Erinnerung.

Zschäpe nicht als Autorin des "NSU-Brief" identifiziert

Zuvor ging es darum, ob Beate Zschäpe Mitverfasserin eines Propagandatextes der mutmaßlichen rechtsextremen Terrorgruppe ist. Das konnte ihr nicht sicher nachgewiesen werden. Eine Sprachwissenschaftlerin des Bundeskriminalamtes sagte in dem Prozess, laut einer von ihr verfassten Analyse sei Zschäpes Urheberschaft zwar möglich, aber nicht bestätigt.

Bei dem Dokument handelt es sich um den sogenannten „NSU-Brief“, in dem die Gruppe ihr Motto „Taten statt Worte“ verkündet. Diesen Text verglich die Wissenschaftlerin unter anderem mit einem privaten Brief, den Zschäpe verfasst hatte. In den Texten hätten sich zwar teils ähnliche systematische Fehler und Stilelemente gefunden, die aber für eine eindeutige Bestimmung nicht ausreichten, sagte die Wissenschaftlerin.

dpa

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