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Österreich verschärft Ausländerrecht

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Mit scharfer Kritik reagiert das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR auf die österreichischen Änderungen am Einwanderungs- und Asylrecht.
Mit scharfer Kritik reagiert das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR auf die österreichischen Änderungen am Einwanderungs- und Asylrecht. © dpa

Wien - Das österreichische Kabinett hat weitreichende Änderungen am Einwanderungs- und Asylrecht beschlossen. Scharfe Kritik gegen die Neuregelungen kommt vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.

Die Maßnahmen sehen unter anderem vor, dass Asylbewerber bei ihrer Ankunft in Österreich zunächst bis zu sieben Tage in besonderen Erstaufnahmezentren untergebracht werden sollen, während ihr Flüchtlingsstatus überprüft wird. Außerdem müssen Einwanderer künftig Deutschkenntnisse vorweisen können. Die Neuregelungen sollen es qualifizierten Bewerbern aus Ländern außerhalb der EU einfacher machen, sich in Österreich um Jobs zu bewerben, die nicht besetzt werden können.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR kritisierte das verschärfte Ausländerrecht scharf. Die neuen Anforderungen würden verhindern, dass Menschen untertauchten, während über ihre Aufenthaltsgenehmigung entschieden werde, erklärte Innenministerin Maria Fekter. “Wenn uns jemand um Schutz bittet, dann bekommen sie diesen künftig, wenn sie (echte) Asylgründe vorweisen können.“

“Haft mit offenen Türen“

Der Kabinettsbeschluss rief bei den Vereinten Nationen Kritik hervor. Die neuen Maßnahmen glichen “einer Haft mit offenen Türen“, da jenen, die die Anforderungen nicht erfüllten, die Abschiebung drohe, erklärte das UNHCR in einer Stellungnahme. Gleichzeitig warnte das UNHCR vor einem “Rückschritt bei dem Schutz von Flüchtlingen.“

Indes erklärte das österreichische Innenministerium, dass im Zuge des neuen Asylrechts keine Kinder unter 14 Jahren in Gewahrsam genommen werden würden. Das UNHCR wies jedoch darauf hin, dass immer noch Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren betroffen seien. Das österreichische Parlament muss dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.

dapd

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