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Oettinger: Öl-Konzerne sollen für Umweltschäden haften

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Bei dem Unglück im April 2010 waren elf Menschen zu Tode gekommen. 4,9 Millionen Barrel (j 159 Liter) Öl liefen ins mehr.
Bei dem Unglück im April 2010 waren elf Menschen zu Tode gekommen. 4,9 Millionen Barrel (j 159 Liter) Öl liefen ins mehr. © dpa

Brüssel - Mineralölfirmen sollen nach dem Willen der EU künftig in voller Höhe für Umweltschäden durch Bohrunfälle haften. Zeitgleich will die Kommission die Förderung neuen Standards unterziehen.

Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf aus Brüssel vor, den Energiekommissar Günther Oettinger am Donnerstag offiziell vorstellte. Danach müssten die Konzerne ausreichend finanzielle und technische Mittel bereithalten, um Verschmutzungen infolge von Lecks oder Explosionen auf ihren Förderinseln selbst beseitigen zu können. Ferner sollen sie bei den nationalen Aufsichtsbehörden in Zukunft detaillierte Risikoanalysen und Notfallpläne für jede einzelne Plattform einreichen.

Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorschriften zum Umweltschutz sowie zu Sicherheits- und Gesundheitsstandards auf Offshore-Anlagen europaweit zu vereinheitlichen. Bislang gibt es hier nach Meinung der EU-Kommission noch zu große Unterschiede. Künftig solle die Förderung von Öl und Gas in europäischen Gewässern überall “den weltweit höchsten Standards“ unterliegen. Für bereits aktive Öl- oder Gasförderplattformen würden die neuen Regeln spätestens ab 2014 gelten, bei der Erstvergabe von Lizenzen schon ab 2013.

Mit ihrem Vorstoß reagiert die Kommission auf die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko vom April 2010. Damals waren bei einer Explosion auf der BP-Förderplattform Deepwater Horizon elf Arbeiter ums Leben gekommen. Aus dem dabei beschädigten Bohrloch liefen in den Folgemonaten mehr als 750 Millionen Liter Öl ins Meer. Die Umweltschäden und Regressforderungen von Betroffenen gingen in die Milliarden. Oettinger bezifferte den Gesamtschaden auf 30 bis 40 Milliarden US-Dollar.

Sanktionen bleiben Sache der Mitgliedstaaten

Mit den neuen Regeln will Brüssel auch rechtliche Unsicherheiten im Unglücksfall ausräumen. So haften die Betreiber von Bohrinseln bislang nur dann für Gewässerverschmutzungen, wenn ihre Förderanlagen höchstens 22 Kilometer vom Festland entfernt sind. Diese Zone umfasst aber lediglich einen Bruchteil der gut 1.000 Ölplattformen vor Europas Küsten. Sollte sich der Kommissionsentwurf durchsetzen, würde der Meeresstreifen auf 370 Kilometer verbreitert und dadurch nahezu alle Bohrinseln einschließen.

Die technischen Standards auf den Bohrinseln sollen nach dem Willen Brüssels regelmäßig durch unabhängige Sachverständige

EU-Kommissar Günther Oettinger fordert, dass Schuldensünder ihre Flaggen künftig auf Halbmast senken müssen.
Energiekommissar Günther Oettinger. © dpa

überprüft werden. Außerdem ist vorgesehen, dass die Mineralölkonzerne über Sicherheitsvorkehrungen und Störfälle auf Plattformen öffentlich Zeugnis ablegen müssen. Dazu müssten das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten dem Gesetzesentwurf aber erst zustimmen.

Die Verordnung sieht indes keine direkt durch die EU verhängten Sanktionen bei Regelverstößen vor. Dies sei alleinige Sache der Mitgliedstaaten, betonte die Kommission. Nationale Regierungen wären also nicht an einen konkreten Strafenkatalog gebunden und könnten selbst entscheiden, ob sie überhaupt einschreiten. Ein Kommissionsmitarbeiter räumte ein, dass die Mitgliedstaaten mit der Verordnung lediglich “dazu angehalten“ würden, ein Kontroll- und Sanktionssystem einzuführen - oder Betreibern bei nicht ausreichender Risikovorsorge erst gar keine Lizenz zu erteilen.

Haftpflichtversicherung bleibt weiter freiwillig

Auch umfasst die der Höhe nach unbegrenzte Haftung der Energiekonzerne lediglich Schäden an Gewässern und Tierwelt. Um die Kompensation wirtschaftlicher Schäden infolge von Bohrunfällen - zum Beispiel Einnahmeausfälle für Fischer und die Tourismusbranche - müssten sich auch weiterhin die betroffenen Mitgliedstaaten kümmern.

Auf eine obligatorische Haftpflichtversicherung sei zähneknirschend verzichtet worden, sagte Oettinger. Bislang gebe es schlicht noch keinen Anbieter, der zu ausreichenden Versicherungssummen bereit wäre. Der Gesamtschaden einer Ölkatastrophe in europäischen Gewässern könnte sich nach Schätzungen der Kommission auf fast eine Milliarde Euro pro Jahr belaufen.

Fast die Hälfte der gut 1.000 Bohrinseln in europäischen Gewässern liegt vor der Küste Großbritanniens. Die übrigen operieren größtenteils im Seegebiet vor Italien, Dänemark und den Niederlanden. In Deutschland wären bloß zwei Plattformen von der Regelverschärfung betroffen. Insgesamt stammen nach Angaben der Kommission mehr als 90 Prozent der Öl- und über 60 Prozent der Gasfördermenge in der EU und Norwegen aus Offshore-Anlagen.

dapd

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