Petry, Pretzell: Durchkreuzt die Ehe ihre politischen Pläne?

Mainz - Mit ihrer Ehe könnten sich die AfD-Politiker Frauke Petry und Marcus Pretzell Probleme eingehandelt haben: Womöglich ist sie rechtlich nicht mit Landtagsmandaten vereinbar, berichtet das ZDF-Magazin Frontal 21.
Zwei profilierte Politiker, die einander heiraten - das an sich ist schon ungewöhnlich. Den AfD-Größen Frauke Petry und Marcus Pretzell könnte ihre Hochzeit Ende vergangenen Jahres aber neben einigem Aufsehen nun auch Probleme einbringen.
Denn einem Bericht des ZDF-Magazins Frontal21 zufolge durchkreuzt Petry und Pretzells Ehe in Zusammenspiel mit dem Bundesmeldegesetz womöglich die großen landespolitischen Pläne der beiden: Eventuell müsse wegen der Hochzeit einer der beiden AfD-Politiker auf ein Landtagsmandat verzichten, heißt es.
„Das Ehepaar Petry-Pretzell muss sich entscheiden“
Denn die politisch-geographische Konstellation ist im Falle des frisch gebackenen Ehepaares eine besondere: Petry sitzt seit 2014 für die AfD als Fraktionsvorsitzende im sächsischen Parlament. Pretzell ist zwar derzeit (noch) EU-Abgeordneter, kandidiert aber bei der Landtagswahl im Mai für einen Sitz im Landtag von Nordrhein-Westfalen und ist Vorsitzender der NRW-AfD.
Problematisch ist das laut dem Rechtsexperten Joachim Wieland, weil die Wahlgesetze in Sachsen und Nordrhein-Westfalen für Landtagsabgeordnete einen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland vorschreiben - und das Bundesmeldegesetz seiner Lesart nach einen gemeinsamen Wohnsitz für Eheleute.
"Das Ehepaar Petry-Pretzell muss sich entscheiden, wo es seinen Hauptwohnsitz nimmt - sei es in Sachsen oder in Nordrhein-Westfahlen“, erklärte Wieland Frontal21. Er ist nicht nur Professor für Öffentliches Recht und Rektor der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, sondern auch Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs.
Pretzell beschwichtigt - Petry greift das ZDF an
Trifft Wielands These zu, würde das - konsequent zu Ende gedacht - bedeuten, dass Petry und Pretzell solange sie verheiratet sind keinesfalls gleichzeitig in den zwei verschiedenen Landtagen sitzen könnten. Das Paar müsste sich auf einen Wohnsitz einigen. Den Bonner General-Anzeiger inspirierte der Sachverhalt am Mittwoch bereits zu einer ironischen Schlagzeile: „Müssen sich Petry und Pretzell jetzt scheiden lassen?“
Die beiden Politiker selbst gingen in ihren ersten Reaktionen auf den Bericht nicht näher auf solche Spekulationen ein. Pretzell teilte dem ZDF nur knapp mit, er erfülle „die wahlrechtlichen Voraussetzungen für das Land NRW“. Petry griff in einem Facebook-Post die Journalisten an: „Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht, dachte sich das ZDF...“, schrieb sie - und veröffentlichte kommentarlos die an sie gesandten Fragen der Frontal21-Redaktion.
Lösen Verwaltungsvorschriften das Problem?
Allerdings gibt es auch Zweifel an der rechtlichen Auffassung des Juristen Wieland. In den Kommentaren unter Petrys Post verwiesen etwa mehrere User auf die begleitende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes. Darin heißt es im Punkt 22.1.2 in der Tat: „Unterhalten Ehegatten oder Lebenspartner je eine eigene Wohnung, von denen keine vorwiegend gemeinsam benutzt wird und haben sie auch keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen (...) ist für jeden Ehegatten oder Lebenspartner eine alleinige Wohnung im Melderegister einzutragen.“
Auf rechtlicher Ebene scheint der Fall also nicht abschließend geklärt.
fn