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Rüge für Staatskanzlei wegen Umfragen

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München - Der Oberste Rechnungshof (ORH) hat der Staatskanzlei eine massive Rüge für die von ihr in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen erteilt. Auf die CSU könnten nun Strafzahlungen zukommen.

Mit den sogenannten “Resonanzstudien“ hat die Staatskanzlei nach Ansicht der Kassenprüfer des Freistaats das Neutralitätsgebot verletzt. Parteipolitische Fragen gehörten nicht zu den Aufgaben der Staatsregierung und dürften daher nicht aus Haushaltsmitteln finanziert werden, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Bericht. Die Umfragen kosteten 558 000 Euro. Auf die CSU könnten nun Strafzahlungen zukommen, da auch die Bundestagsverwaltung die Umfragen prüft. Die SPD, die die Resonanzstudien im vergangenen Jahr öffentlich gemacht hatte, fühlt sich nun in ihrer Kritik an der Staatskanzlei bestätigt.

In mehreren Umfragen von 2000 bis 2009 hatte die Staatskanzlei die Wahlabsichten der Bürger erforschen lassen und sich zum Teil Ratschläge für die Auseinandersetzung der CSU mit anderen Parteien geben lassen - bis hin zum Tipp, die Auseinandersetzung mit dem Koalitionspartner FDP zu suchen. “Fragen der Staatsregierung nach den den verschiedenen Parteien zugesprochenen Lösungskompetenzen berühren nicht ihre Aufgaben und dürfen daher nicht aus Haushaltsmitteln finanziert werden“, heißt es in dem Bericht des ORH. “Wahlabsichten und -aussichten für kommende Wahlen dürfen nicht Gegenstand ihrer Meinungsumfragen sein.“

dpa

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