Schwarze Konten: Koalition einigt sich auf Gesetz

Berlin - Steuerhinterzieher können sich weiter mit einer Selbstanzeige von staatlichen Strafen befreien. Zum Nulltarif kommen sie aber in schweren Fällen künftig nicht mehr davon:
Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, soll bei einer Selbstanzeige künftig nur noch straffrei ausgehen, wenn er einen Extra-Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe bezahlt. Darauf haben sich die Finanzpolitiker der Koalition am Freitag in ihren abschließenden Beratungen über das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz geeinigt.
Wegfallen wird zudem die bisherige Möglichkeit zur “Teilselbstanzeige“, also des nur teilweisen Eingeständnisses von Fehlverhalten. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter Manfred Kolbe erklärten dazu: “Taktische Spielereien mit der Selbstanzeige wird es also künftig nicht mehr geben. Die Zeiten, in denen die strafbefreiende Selbstanzeige noch bequem als letzte Ausfahrt vor der Entdeckung genutzt werden konnte, sind nun endgültig vorbei.“
dapd