Schweizer bestreitet Beschaffung der NSU-Mordwaffe

München - Ein Schweizer soll die Mordwaffe beschaffen haben, mit der neun Opfer der NSU umgebracht wurden. Bei der Vernehmung bestritt er das jetzt aber.
Neun von zehn Mordopfern soll der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) mit der Waffe "Ceska" erschossen haben. Die Pistole soll der NSU ein Schweizer besorgt haben. Der bestreitet aber, je eine solche Waffe vom Typ "Ceska" besessen zu haben.
Andererseits habe er zahlreiche Waffen „ge- und verkauft“, auch Pistolen mit Schalldämpfer. Einmal sei er in Apolda (Thüringen) mit einer Pistole erwischt worden. Neben der Waffe hätten die Polizisten auch einen Schalldämpfer gefunden, außerdem 50 Schuss Spezialmunition, die besonders langsam aus dem Lauf austritt, was den Schussknall zusätzlich dämpft. Dafür habe er eine Bewährungsstrafe erhalten.
Das alles ergibt sich aus dem Protokoll einer Vernehmung des Mannes in der Schweiz, die das Münchner Gericht am Dienstag in der Verhandlung verlas. Die in dem Protokoll enthaltenen Aussagen gelten damit als Beweismittel.
Der Schweizer hatte sich geweigert, zum Gericht nach München anzureisen. Ein Schweizer Staatsanwalt hatte den Mann darum auf Bitten des Münchner Gerichts in Thun bei Bern vernommen. Er räumte dabei ein, einen Jugendfreund des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt gut zu kennen und mit ihm auch zusammen im Urlaub in Thailand gewesen zu sein.
Vernehmung von Oberstaatsanwalt Weingarten
Am Dienstag sagte außerdem Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten aus, der sonst zu den Prozessvertretern der Bundesanwaltschaft gehört und an den Ermittlungen beteiligt war.
Weingarten schilderte die Vernehmung eines Mannes, der Anfang der 1990er Jahre derselben kriminellen Jugendbande angehört haben soll wie der mutmaßliche NSU-Terrorist Uwe Böhnhardt. Gleichzeitig war dieser Mann mit einem Schweizer befreundet, der die Waffe in der Schweiz gekauft haben soll.
Die Vernehmung von Böhnhardts Jugendfreund sei sehr schwierig gewesen, erinnerte sich Weingarten. Er „war von Beginn an abweisend“. Die Erkenntnisse gegen den NSU habe er „für Märchen“ gehalten. Sein ganzes Verhalten habe gewirkt, als habe er ausdrücken wollen: „Schreibt Eure Märchen, aber nicht mit mir.“ Von der „Ceska“ wollte er nichts mitbekommen haben.
Irgendwann, so der Staatsanwalt, habe er dann „die Hand auf den Tisch fallen lassen“. Er habe den Zeugen „ausgeschimpft“ und ihm erklärt, dass er ihm nicht glaube. Er habe auch damit gedroht, ihn durch einen Ermittlungsrichter vernehmen zu lassen. Der Zeuge sei aber „tiefenentspannt“ geblieben. Manchmal habe er erstmal gelächelt, bevor er auf eine Frage reagierte.
dpa