Steueränderungen könnten Weihnachtsfeiern kippen

München - Angriff von Finanzminister Wolfgang Schäuble auf die vom Chef finanzierte Weihnachtsfeier! Durch eine Gesetzesänderung könnten in Zukunft viele Unternehmen Betriebsfeiern streichen, weil sie nicht mehr steuerlich begünstigt werden.
Bei einer Expertenanhörung des Bundestags-Finanzausschusses wandten sich die Verbände gegen die Steuerpläne, die auch Sachleistungen Job-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr betreffen. Die tz erklärt, den Steuerstreit:
Weihnachtsfeiern: Generell geht es um die Besteuerung geldwerter Vorteile, die Arbeitgeber Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren. Zwar soll die bisherige Freigrenze von 110 auf 150 Euro angehoben werden. Diese höhere Freigrenze soll aber nur gelten, wenn die Veranstaltung allen Mitarbeitern offensteht. Die Weihnachtsfeier einer einzelnen Abteilung wäre also nicht mehr steuerlich absetzbar. Der Haken ist zudem, dass die allgemeinen Kosten der Feier dem einzelnen Arbeitnehmer zugeordnet werden sollen. Der Fiskus darf dann alle Aufwendungen addieren, z. B. Reise- oder Übernachtungskosten sowie das Essen für eine Begleitung, so dass der Einzelne schnell über dem Freibetrag liegen kann. „Es ist zu befürchten, dass dann deutlich mehr Arbeitnehmer wegen geldwerter Vorteile zusätzlich Steuern zahlen müssen, nur weil sie zur Weihnachtsfeier gefahren sind“, so Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), der gestern bei der Anhörung dabei war. Der NVL-Geschäftsführer erzählte nach seinem Auftritt im Bundestag der tz: „Fast alle Sachverständigen haben sich dafür ausgesprochen, die jetzige Regelung beizubehalten. Angesichts sprudelnder Steuereinnahmen gibt es überhaupt keinen Grund, an dieser Stelle die Steuerschraube anzuziehen. Ich sehe nach dieser Anhörung Chancen, dass man das noch etwas entschärft.“
Sachleistungen wie Tankgutscheine: Bisher können Firmen pro Monat und Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt 44 Euro für Sachleistungen wie Tankbons, Gutscheine für Beiträge zur Krankenzusatzversicherung oder Job-Tickets ausgeben, ohne dafür Steuern und Abgaben zu zahlen. Der Bundesrat hat nun einen Vorstoß gemacht, dies zu ändern. So solle Missbrauch eingedämmt werden. „Ich kann keinen Missbrauch darin sehen, wenn eine Firma ihren Mitarbeitern einen Benzingutschein bezahlt“, kritisiert Rauhöft.
Die Länder wollen, dass Gutscheine nicht mehr als Sach-, sondern als Barlohn behandelt werden. Gutscheine dürften dann nicht mehr auf einen Geldbetrag ausgestellt sein, sondern nur auf eine konkrete Ware. Laut den Experten führt das zu einem gewaltigen bürokratischen Mehraufwand. Denn bisher ist ein Tankgutschein über 44 Euro steuerfrei. Jetzt müsste der Gutschein, um steuerfrei zu bleiben, zum Beispiel auf 30 Liter Diesel ausgestellt werden. Es müsste dann geprüft werden, wie hoch der Dieselpreis zum Tankzeitpunkt war – und ob dann die 44-Euro-Freigrenze überschritten wird. Steuerexperte Rauhöft meint: „Die geplante Änderung macht es für die Unternehmen unnötig kompliziert.
Klaus Rimpel