"Stuttgart 21": Kritik an Landtagsabstimmung

Stuttgart - Die Debatte um das umstrittene Projekt "Stuttgart 21" geht weiter. Der Landtag stimmt am Mittwoch über eine Volksabstimmung ab. Der Verfassungsrechtler Kirchhof übt Kritik an den Plänen der Politik.
Der baden-württembergische Landtag entscheidet heute (28. September, 14.00 Uhr), ob es im Land eine Volksabstimmung zu dem milliardenschweren Bahnprojekt “Stuttgart 21“ geben wird. Zur Abstimmung steht das von der grün-roten Landesregierung eingebrachte Kündigungsgesetz, das einen Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung vorsieht. Ziel ist es, das Gesetz scheitern zu lassen. Nach der Landesverfassung kann dann ein Drittel der Abgeordneten eine Volksabstimmung beantragen. Da neben der Opposition aus CDU und FDP auch die Regierungsfraktion SPD für das Bahnprojekt ist, gilt es als sicher, dass das Gesetz in seiner zweiten Lesung scheitert.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof kritisiert die Pläne der baden-württembergischen Regierung für eine Volksabstimmung über das Milliardenprojekt “Stuttgart 21“. “Hier wird das Staatsvolk von Baden-Württemberg zu einer Abstimmung gebeten, für die es gar keine Berechtigung besitzt“, sagte Kirchhof den Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwochausgabe) laut Vorabbericht.
Kirchhof sagte, das Projekt einer Bahntrassenführung von Bratislava nach Paris über deutsches Gebiet stehe in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Finanzierungsfrage falle allenfalls teilweise in die Kompetenz des Landes Baden-Württemberg.
AP